Urteile nº T-201/04 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, September 17, 2007

Resolution DateSeptember 17, 2007
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-201/04

„Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Betriebssysteme für Client-PCs – Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver – Medienabspielprogramme mit Datenstrom-Kapazitäten – Entscheidung, mit der Zuwiderhandlungen gegen Art. 82 EG festgestellt werden – Weigerung des marktbeherrschenden Unternehmens, Interoperabilitätsinformationen zu liefern und ihre Nutzung zu gestatten – Vom marktbeherrschenden Unternehmen vorgenommene Kopplung der Lieferung seines Betriebssystems für Client-PCs an den gleichzeitigen Erwerb seines Medienabspielprogramms – Abhilfemaßnahmen – Einsetzung eines unabhängigen Überwachungsbeauftragten – Geldbuße – Festsetzung der Höhe – Verhältnismäßigkeit“

In der Rechtssache T‑201/04

Microsoft Corp. mit Sitz in Redmond, Washington (Vereinigte Staaten), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J.‑F. Bellis und I. Forrester, QC,

Klägerin,

unterstützt durch

The Computing Technology Industry Association, Inc., mit Sitz in Oakbrook Terrace, Illinois (Vereinigte Staaten), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. van Gerven und T. Franchoo sowie B. Kilpatrick, Solicitor,

DMDsecure.com BV mit Sitz in Amsterdam (Niederlande),

MPS Broadband AB mit Sitz in Stockholm (Schweden),

Pace Micro Technology plc mit Sitz in Shipley, West Yorkshire (Vereinigtes Königreich),

Quantel Ltd mit Sitz in Newbury, Berkshire (Vereinigtes Königreich),

Tandberg Television Ltd mit Sitz in Southampton, Hampshire (Vereinigtes Königreich),

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bourgeois,

Association for Competitive Technology, Inc., mit Sitz in Washington, DC (Vereinigte Staaten), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Ruessmann und P. Hecker sowie K. Bacon, Barrister,

TeamSystem SpA mit Sitz in Pesaro (Italien),

Mamut ASA mit Sitz in Oslo (Norwegen),

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Berrisch,

Exor AB mit Sitz in Uppsala (Schweden), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Martínez Lage, H. Brokelmann und R. Allendesalazar Corcho,

Streithelferinnen,

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, zunächst vertreten durch R. Wainwright, F. Castillo de la Torre, P. Hellström und A. Whelan als Bevollmächtigte, dann durch F. Castillo de la Torre, P. Hellström und A. Whelan,

Beklagte,

unterstützt durch

Software & Information Industry Association mit Sitz in Washington, DC, Prozessbevollmächtigte: J. Flynn QC, C. Simpson, und T. Vinje, Solicitors, sowie Rechtsanwälte D. Paemen, N. Dodoo und M. Dolmans,

Free Software Foundation Europe e. V. mit Sitz in Hamburg (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Piana,

Audiobanner.com mit Sitz in Los Angeles, Kalifornien (Vereinigte Staaten), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Alvizar Ceballos,

European Committee for Interoperable Systems (ECIS) mit Sitz in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Paemen, N. Dodoo und M. Dolmans sowie J. Flynn, QC,

Streithelfer,

wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/53/EG der Kommission vom 24. März 2004 in einem Verfahren gemäß Artikel 82 [EG] und Artikel 54 EWR-Abkommen gegen die Microsoft Corp. in der Sache COMP/C‑3/37.792 – Microsoft (ABl. 2007, L 32, S. 23), hilfsweise wegen Nichtigerklärung oder Herabsetzung der in dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße,

erlässt

DAS GERICHT ERSTER INSTANZDER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf, der Richter M. Jaeger, J. Pirrung und R. García‑Valdecasas, der Richterin V. Tiili, der Richter J. Azizi, J. D. Cooke, A. W. H. Meij und N. J. Forwood, der Richterinnen E. Martins Ribeiro und I. Wiszniewska-Białecka, des Richters V. Vadapalas und der Richterin I. Labucka,

Kanzler: E. Coulon,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 24., 25., 26., 27. und 28. April 2006

folgendes

Urteil

Vorgeschichte des Rechtsstreits

1 Die Microsoft Corp, eine Gesellschaft mit Sitz in Redmond, Washington (Vereinigte Staaten), entwirft, entwickelt und vermarktet ein breites Spektrum von Software-Produkten für verschiedene Arten von EDV-Geräten. Zu diesen Produkten gehören u. a. Betriebssysteme für Personalcomputer von Endnutzern (im Folgenden: Client-PCs), Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver und Medienabspielprogramme mit Datenstrom-Kapazitäten. Microsoft stellt auch technische Unterstützungsleistungen für ihre verschiedenen Produkte zur Verfügung.

2 Am 15. September 1998 richtete Herr Green, Vizepräsident der Sun Microsystems, Inc. (im Folgenden: Sun), einer Gesellschaft mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien (Vereinigte Staaten), die insbesondere Server und Server-Betriebssysteme liefert, an Herrn Maritz, Vizepräsident von Microsoft, folgendes Schreiben:

„Ich schreibe Ihnen, um Sie zu ersuchen, dass Microsoft [Sun] alle Informationen zur Verfügung stellt, die nötig sind, um es [Sun] zu ermöglichen, native Unterstützung für COM-Objekte unter Solaris zu leisten.

Ferner ersuchen wir darum, dass Microsoft [Sun] alle Informationen zur Verfügung stellt, die nötig sind, um es [Sun] zu ermöglichen, native Unterstützung für das gesamte Spektrum von Active-Directory-Technologien unter Solaris zu leisten.

Wir glauben, dass den Brancheninteressen am besten gedient ist, wenn Anwendungen, die unter Solaris laufen sollen, nahtlos über COM und/oder Active Directory mit den Windows-Betriebssystemen und/oder mit Software, die auf Windows basiert, kommunizieren können.

Wir sind der Auffassung, dass Microsoft eine Referenzimplementierung sowie alle sonstigen Informationen beifügen sollte, die erforderlich sind, um – ohne Reverse Engineering – sicherzustellen, dass COM-Objekte und das gesamte Spektrum von Active-Directory-Technologien unter Solaris in vollständig kompatibler Weise laufen. Wir halten es für erforderlich, dass diese Informationen für sämtliche COM-Objekte sowie für das gesamte Spektrum von Active-Directory-Technologien geliefert werden, die gegenwärtig auf dem Markt sind. Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, dass entsprechende Informationen über COM-Objekte und Active-Directory-Technologien, die künftig auf den Markt gebracht werden sollen, rechtzeitig und kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden.“

3 Dieses Schreiben wird nachfolgend als „Schreiben vom 15. September 1998“ bezeichnet.

4 Herr Maritz antwortete auf das Schreiben vom 15. September 1998 mit Schreiben vom 6. Oktober 1998. Darin führte er aus:

„Vielen Dank für Ihr Interesse, mit Windows zu arbeiten. Wir haben einige gemeinsame Kunden, die unsere Produkte verwenden, und ich finde es großartig, dass Sie daran interessiert sind, Ihr System für die Interoperation mit Windows zu öffnen. Microsoft war stets bestrebt, den Software-Entwicklern – einschließlich [ihrer] Konkurrenten – zu helfen, für [ihre] Plattform bestmögliche Produkte und Interoperabilität zu schaffen.

Ihnen ist vielleicht nicht bewusst, dass die von Ihnen verlangten Informationen über die Art und Weise der Interoperation mit COM und den Active-Directory-Technologien bereits veröffentlicht wurden und Ihnen und jedem anderen Software-Entwickler weltweit über das Produkt ‚Microsoft Developer Network (MSDN) Universal‘ zur Verfügung stehen. MSDN enthält umfassende Informationen über die Dienste und Schnittstellen der Windows-Plattform und ist eine hervorragende Informationsquelle für Entwickler, die für Windows schreiben oder mit Windows interoperieren möchten. [Sun] verfügt im Übrigen derzeit über 32 aktive Lizenzen für das Abonnement von MSDN Universal. Überdies nehme ich an, dass Sie – wie es Ihr Unternehmen in der Vergangenheit getan hat – etliche Personen zu unserer Konferenz für professionelle Entwickler entsenden werden, die vom 11. bis 15. Oktober 1998 in Denver stattfindet. Dies wird ein weiterer Ort sein, um die technischen Informationen zu erhalten, die Sie für die Arbeit mit unseren Systemtechnologien haben möchten. Einige der 23 Mitarbeiter von [Sun], die im vergangenen Jahr an der Konferenz teilnahmen, sollten in der Lage sein, Ihnen nähere Angaben zur Qualität und Profundität der bei diesen Konferenzen für professionelle Entwickler erörterten Informationen zu machen.

Es wird Sie freuen, zu erfahren, dass es bereits eine Referenzimplementierung von COM unter Solaris gibt. Diese Implementierung von COM unter Solaris ist ein bei Microsoft erhältliches, umfassend unterstütztes Binärprodukt. Für den Quellcode von COM kann an anderer Stelle, u. a. bei der Software AG, eine Lizenz erworben werden. …

Was Active Directory angeht, so haben wir keine Pläne, [es] nach Solaris zu ‚portieren‘. Um unsere gemeinsamen Kunden zufriedenzustellen, gibt es jedoch zahlreiche Methoden – mit variierendem Funktionalitätsumfang – für eine Interoperation mit Active Directory. Sie können z. B. das Standard-LDAP verwenden, um von Solaris aus Zugang zum Active Directory des Windows NT Servers zu erlangen.

Sollten Sie nach der Teilnahme [an der Konferenz für professionelle Entwickler] und dem Studium aller öffentlich zugänglichen MSDN-Inhalte weitere Unterstützung benötigen, so gehören unserer ‚Developer Relations Group‘ ‚Account Manager‘ an, die bestrebt sind, den Entwicklern zu helfen, die zusätzliche Unterstützung für die Microsoft-Plattformen benötigen. Ich habe Marshall Goldberg, den Leitenden Programmmanager, gebeten, Ihnen bei Bedarf zur Verfügung zu stehen …“

5 Das Schreiben von Herrn Maritz vom 6. Oktober 1998 wird nachfolgend als „Schreiben vom 6. Oktober 1998“ bezeichnet.

6 Am 10. Dezember 1998 legte Sun bei der Kommission eine Beschwerde gemäß Art. 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81 EG] und [82 EG] (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), ein.

7 In ihrer Beschwerde rügte Sun, dass sich Microsoft geweigert habe, ihr die erforderlichen Informationen und die nötige Technologie zu übermitteln, um die Interoperabilität ihrer Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver mit dem Windows-Betriebssystem für Client-PCs zu ermöglichen.

8 Am 2. August 2000 sandte die Kommission an Microsoft eine...

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