76 Aluminium und Waren daraus

DOUEDE, 30. Oktober 1998Serie L

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Auszug


76 Aluminium und Waren daraus

30. 10. 98 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 551

KAPITEL 76

ALUMINIUM UND WAREN DARAUS Anmerkung 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a) Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich ,,abgeflachte Kreise' und ,,modifizierte Rechtecke', bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Qu...

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