Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2003 zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Richtlinie 1999/36/EG des Rates über ortsbewegliche Druckgeräte hinsichtlich bestimmter Gerä (1)

Auszug


Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2003 zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Richtlinie 1999/36/EG des Rates über ortsbewegliche Druckgeräte hinsichtlich bestimmter Gerä (1)

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Juli 2003 mit Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2535) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/526/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (1 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2002/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2 ), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4, ...

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