Verordnung (EG) Nr. 2768/98 der Kommission vom 21. Dezember 1998 über die Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Olivenöl

DOUEDE, 22. Dezember 1998Serie L

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Auszug


Verordnung (EG) Nr. 2768/98 der Kommission vom 21. Dezember 1998 über die Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Olivenöl

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 22. 12. 98L 346/14

VERORDNUNG (EG) Nr. 2768/98 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1998 über die Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Olivenöl DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 136/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1638/98 (2), insbesondere auf Artikel 12a, in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 12a der Verordnung Nr. 136/66/EWG kann im Fall einer schwerwiegenden Marktstörung in bestimmten Regionen der Gemeinschaft bis zum 31.

Oktober 2001 eine Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Olivenöl angewandt werden. Diese Regelung muß sich auf Verträge stützen, die mit anerkannten Marktteilnehmern, die hinreichende Garantien bieten, geschlossen wurden, und unter den betreffenden Marktteilnehmern muß den Erzeugergemeinschaften im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 952/97 des Rates (3 ) Vorrang eingeräumt werden.

Es ist angezeigt, die Einzelheiten der Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Olive...

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