Beschluß der Kommission vom 30. Juni 1998 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August, 1. September, 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 1997 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1663)

Auszug


Beschluß der Kommission vom 30. Juni 1998 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August, 1. September, 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 1997 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1663)

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 10. 7. 98L 194/50

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 30. Juni 1998 über die Erstattungsfähigkeit der von bestimmten Mitgliedstaaten im Rahmen der Durchführung der Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik im Jahre 1998 geplanten Ausgaben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1765) (98/439/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 95/527/EG des Rates vom 8. Dezember 1995 über eine ...

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