Verordnung (EG) Nr. 966/2000 der Kommission vom 8. Mai 2000 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt Tonnen Weichweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle

Auszug


Verordnung (EG) Nr. 966/2000 der Kommission vom 8. Mai 2000 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt Tonnen Weichweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 9.5.2000L 111/4

VERORDNUNG (EG) Nr. 967/2000 DER KOMMISSION vom 8. Mai 2000 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Haarbürsten mit Ursprung in der Volksrepublik China, der Republik Korea, Taiwan und Thailand und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren von Haarbürsten mit Ursprung in Hongkong DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 384/98 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 905/98 (2 ), insbesondere auf Artikel 7 und Artikel 9, nach Konsultationen im Beratenden Ausschuß, in Erwägung nachstehender Gründe:

A. ALLGEMEINE INFORMATIONEN (1) Am 13. August 1999 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (3 ) eine Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Haarbürsten mit Ursprung in der Volksrepublik China (nachstehend ,,China' genannt), Hongkong, der Republik Korea (nachstehend ,,Korea' genannt), Taiwan und Thailand.

(2) Das Verfahren wurde eingeleitet auf Antrag der Fédération Européenne des Industries de la Brosserie et de la Pinceauterie (FEIBP), den sie im Juni 1999 im Namen von Gemeinschaftsherstellern stellte, auf die mehr als 70 % der Haarbürstenproduktion in der Gemeinschaft entfielen. Der Antrag enthielt Beweise für ein Dumping der genannten Ware und für eine dadurch verursachte bedeutende Schädigung, die nach Konsultationen als ausreichend erachtet wurden, um die Einleitung eines Verfahrens zu rechtfertigen.

(3) Die Kommission unterrichtete die antragstellenden Gemeinschaftshersteller, die bekanntermaßen betroffenen ausführenden Hersteller und Einführer, Lieferanten und Verwender sowie die betroffenen Verbände und die Vertreter der Ausfuhrländer offiziell über die Einleitung des Verfahrens. Die interessierten Parteien erhielten Gelegenheit, ihren Standpunkt schriftlich darzulegen und innerhalb der in der Bekanntmachung über die Einleitung gesetzten Frist eine Anhörung zu beantragen.

(4) Damit die ausführenden Hersteller in China einen Antrag auf Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus oder auf individuelle Behandlung stellen konnten, sofern sie dies wünschten, sandte die Kommission den bekanntermaßen betroffenen chinesischen ausführenden Herstellern entsprechende Antragsformulare zu. Drei ausführende Hersteller stellten Anträge auf Zuerkennung des Markwirtschaftsstatus und sieben ausführende Hersteller Anträge auf individuelle Behandlung.

(5) Die Vertreter Hongkongs nahmen schriftlich Stellung und beantragten innerhalb der genannten Frist eine Anhörung, die ihnen gewährt wurde. Ein unabhängiger Einführer, der dies fristgerecht beantragte, wurde ebenfalls gehört.

(6) Die Kommission verschickte Fragebogen an alle bekanntermaßen betroffenen Parteien. Von elf Gemeinschaftsherstellern, elf ausführenden Herstellern in den betroffenen Ländern und zehn Einführern in der Gemeinschaft gingen Antworten ein.

(7) Die Kommission holte alle für die vorläufige Ermittlung von Dumping, Schädigung und Gemeinschaftsinteresse für notwendig erachteten Informationen ein, prüfte sie nach und führte in den Betrieben folgender Unternehmen Untersuchungen durch:

a) Gemeinschaftshersteller Frankreich Lardenois SA, Hermes,

Société Generale De Brosserie, Mouy,

Société Medicis, Selestat;

Deutschland Braun & Wettberg GmbH, Beerfelden,

J. B. Keller Söhne Bürstenfabrik, Todtnau;

Italien Ippa, Padua,

Ponzini Sp...

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