Verordnung (EWG) Nr. 865/2004 des Rates vom 29. April 2004 über die gemeinsame Marktorganisation für Olivenöl und Tafeloliven und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 827/68

DOUEDE, 30. April 2004Serie L

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Auszug


Verordnung (EWG) Nr. 865/2004 des Rates vom 29. April 2004 über die gemeinsame Marktorganisation für Olivenöl und Tafeloliven und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 827/68

30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 161/ _______________________________________________________________________________ 97

30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 161/102

VERORDNUNG (EWG) Nr. 865/2004 DES RATES vom 29.4.2004 über die gemeinsame Marktorganisation für Olivenöl und Tafeloliven und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 827/68

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 36 und Artikel 37 Absatz 2 Unterabsatz 3, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 1 , nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2 , nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, 1

Stellungnahme vom 10. März 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

2

Stellungnahme vom 25. Februar 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 161/ _______________________________________________________________________________ 98 in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auftrag der Gemeinsamen Agrarpolitik ist es, die Ziele des Artikels 33 des Vertrags zu erreichen. Um die Märkte zu stabilisieren und der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Sektor Olivenöl und Tafeloliven eine angemessene Lebenshaltung zu sichern, ist es erforderlich, eine Einkommensstützung für die Erhaltung von Olivenhainen vorzusehen, Binnenmarktmaßnahmen zu treffen, damit die Preise und Versorgungsbedingungen auf einem angemessenen Niveau bleiben, und Maßnahmen zur Beeinflussung der Marktnachfrage durch die Verbesserung der Produktqualität und Aufklärung der Verbraucher über Qualitätsaspekte durchzuführen.

(2) In der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 1 ist als Einkommensstützung für Betriebsinhaber, die Olivenhaine erhalten, eine Betriebsprämie s...

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