Entscheidung der Kommission vom 6. September 2006 über Schutzmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Hausgeflügel, das zur Aufstockung von Wildbeständen bestimmt ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3940) (1)

DOUEDE, 8. September 2006Serie L

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Entscheidung der Kommission vom 6. September 2006 über Schutzmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Hausgeflügel, das zur Aufstockung von Wildbeständen bestimmt ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3940) (1)

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 6. September 2006 über Schutzmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Hausgeflügel, das zur Aufstockung von Wildbeständen bestimmt ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3940) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/605/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Rege...

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