Verordnung (EG) Nr. 6/2009 der Kommission vom 6. Januar 2009 zur Feststellung, dass bestimmte Höchstmengen bei der Erteilung von Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen der Zollkontingente und Präferenzabkommen nicht mehr erreicht sind

DOUEDE, 7. Januar 2009Serie L

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Verordnung (EG) Nr. 6/2009 der Kommission vom 6. Januar 2009 zur Feststellung, dass bestimmte Höchstmengen bei der Erteilung von Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen der Zollkontingente und Präferenzabkommen nicht mehr erreicht sind

7.1.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 3/3

VERORDNUNG (EG) Nr. 6/2009 DER KOMMISSION

vom 6. ...

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