Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz

DOUEDE, 22. Dezember 2005Serie L

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Auszug


Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz

PROTOKOLL zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz Protokoll ,,Bodenschutz' Präambel DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DIE ITALIENISCHE REPUBLIK,

DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN,

DAS FÜRSTENTUM MONACO,

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,

DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT,

DIE REPUBLIK SLOWENIEN sowie DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT -IN ERFÜLLUNG ihres Auftrags aufgrund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sicherzustellen,

IN ERFÜLLUNG ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,

MIT DEM ZIEL der Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen, insbesondere durch Anwendung bodenschonender land- und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren, sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Eindämmung von Erosion sowie durch Beschränkung der Versiegelung von Böden,

IN KENNTNIS DER TATSACHE, dass der Schutz der Alpenböden, ihre nachhaltige Bewirtschaftung und die Wiederherstellung ihrer natürlichen Funktionen an beeinträchtigten Standorten von allgemeinem Interesse sind,

IN DER ERKENNT...

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