Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.1221 Rewe/Meinl) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 228)Text von Bedeutung für den EWR (1)

Auszug


Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.1221 Rewe/Meinl) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 228)Text von Bedeutung für den EWR (1)

23.10.1999 DE L 274/23Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 8. Juli 1999 über die staatliche Beihilfe der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Kvaerner Warnow Werft GmbH (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2266) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (1999/675/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPA¨ ISCHEN GEMEINSCHAFTEN -- (3) Der Beschluß der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(4). Die Kommission hat Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterab- alle anderen Beteiligten zur A¨ ußerung zu der betreffensatz 1, den Beihilfe aufgefordert.

gestützt auf das Abkommen für den Europäischen Wirtschafts(4) Die Stellungnahmen, die sie von den anderen Beteilig-raum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), ten erhalten hat, sind Deutschland zugeleitet worden, das mit Schreiben vom 18. Februar 1999 hierzu seinegestützt auf die Richtlinie 90/684/EWG des Rates vom 21. DeBemerkungen abgegeben hat.zember 1990 über Beihilfen für den Schiffbau(1) und die Richtlinie 92/68/EWG des Rates vom 20. Juli 1992 zur A¨ nderung der Richtlinie 90/684/EWG über Beihilfen für den (5) Vertreter der Kommission haben der Werft in BegleiSchiffbau(2), tung eines externen Sachverständigen am 14. Januar 1999 einen Besuch abgestattet. Dabei wurde festgenach Aufforderung der anderen Beteiligten gemäß den vorge- stellt, daß die tatsächliche Produktion der KWW im nannten Bestimmungen(3) und unter Berücksichtigung dieser Jahr 1998 erheblich höher war als in dem ProduktionsStellungnahmen, bericht vom 30. Juni 1998 veranschlagt. Die Kommission forderte Deutschland mit Schreiben vom 4. Februin Erwägung nachstehender Gründe:

ar 1999 auf, hierzu Stellung zu nehmen. Die Bemerkungen der deutschen Regierung gingen mit Schreiben vom 18. Februar 1999 ein.I. Verfahren (1) Mit dem regulären Produktionsbericht vom 30. Juni (6) Auf ein weiteres Auskunftsersuchen der Kommission 1998 über die Schiffbaukapazität der Kvaerner War- vom 1. März 1999 bestätigte Deutschland mit Schreinow GmbH (im folgenden ,,KWW'), der am 4. Septem- ben vom 19. März 1999 die von der Kommission ber 1998 einging, wurde der Kommission mitgeteilt, ermittelten Produktionszahlen für 1998 und teilte eine daß KWW in den Jahren 1998 und 1999 die jährliche revidierte Produktionsziffer von 122 414 cgt mit.

Kapazitätsobergrenze von 85 000 cgt überschreiten wird. In dem Bericht wurde die Schiffbauproduktion (7) Vertreter der Kommission führten am 25. März 1999für 1998 mit 106 945 cgt und für 1999 mit einen weiteren Werftbesuch in Begleitung eines exter-104 560 cgt veranschlagt. Am 25. September 1998 nen Sachverständigen durch, um nachzuprüfen, inwie-forderte die Kommission Deutschland schriftlich auf, weit die Produktionsgrenze 1998 überschritten wurde.die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das Dabei hat sich bestätigt, daß die Produktion derUnternehmen zur Einhaltung der Kapazitätsobergrenze KWW 1998 bei 122 414 cgt lag und im Jahr 1997zu veranlassen und die Kommission über Inhalt und 93 862 cgt erreicht und somit ebenfalls die Kapa-Ergebnis dieser Maßnahmen zu unterrichten. Deutschzitätsgrenze überschritten hatte. Für 1999 wurde dieland antwortete hierauf mit Schreiben vom 20. OktoProduktion mit 109 134 cgt veranschlagt.ber 1998.

(2) Die Kommission hat Deutschland mit Schreiben vom (8) Die vorliegende Entscheidung betrifft lediglich die16. Dezember 1998 von ihrem Beschluß in Kenntnis U¨ berschreitung der Kapazitätsgrenze im Jahr 1998.gesetzt, wegen U¨ berschreitung der KapazitätsobergrenDie Kommission beabsichtigt, das Verfahren gemäßze das Verfahren nach Artikel 93 Absa...

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