Verordnung (EG) Nr. 1965/98 des Rates vom 9. September 1998 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Polysulfidpolymeren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls

DOUEDE, 17. September 1998Serie L

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Auszug


Verordnung (EG) Nr. 1965/98 des Rates vom 9. September 1998 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Polysulfidpolymeren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften17. 9. 98 L 255/1

I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 1965/98 DES RATES vom 9. September 1998 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Polysulfidpolymeren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (1 ), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission nach Konsultationen im Beratenden Ausschuß, in Erwägung nachstehender Gründe:

A. VERFAHREN (1) Mit Verordnung (EG) Nr. 617/98 (2 ) (nachstehend ,,Verordnung über den vorläufigen Zoll' genannt) führte die Kommission einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Polysulfidpolymeren (nachstehend ,,PSP' genannt) des KN-Codes ex 4002 99 90 mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (nachstehend ,,USA' genannt) ein.

(2) Nach der Einführung der vorläufigen Antidumpingmaßnahmen nahmen mehrere interessierte Parteien schriftlich Stellung.

(3) Die Parteien, die dies beantragten, wurden von der Kommission gehört.

(4) Die Kommission holte alle weiteren, für die endgültige Sachaufklärung für notwendig erachteten Informationen ein und prüfte sie nach. In den Betrieben der folgenden gewerblichen Verwender von PSP wurden Kontrollbesuche durchgeführt:

Kömmerling Chemische Fabrik GmbH & Co.,

Pirmasens, Deutschland,

Chemetall GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland.

(5) Die Parteien wurden über die wesentlichen Tatsa...

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