Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Auszug


  Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

ABKOMMEN zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT einerseits und DIE REGIERUNG VON GEORGIEN andererseits (nachstehend ,,Vertragsparteien' genannt) -IN ANBETRACHT DER TATSACHE, dass zwischen mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Georgien bilaterale Luftverkehrsabkommen geschlossen wurden, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßende Bestimmungen enthalten,

ANGESICHTS der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für bestimmte Aspekte, die möglicherweise Gegenstand bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Drittländern sind,

IN ANBETRACHT DES UMSTANDS, dass die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft Anspruch auf disk...

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