Beschluß Nr. 3/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 30. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Lettlands an einem Gemeinschaftsprogramm im Bereich Kultur
Beschluß Nr. 3/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 30. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Lettlands an einem Gemeinschaftsprogramm im Bereich Kultur
DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften12. 1. 1999 L 6/7
BESCHLUSS Nr. 3/98 DES ASSOZIATIONSRATES zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 30. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Lettlands an einem Gemeinschaftsprogramm im...