Verordnung (EG) Nr. 1760/2002 der Kommission vom 2. Oktober 2002 zur Einstellung der Fischerei auf Kaisergranat durch Schiffe unter der Flagge Frankreichs

Auszug


Verordnung (EG) Nr. 1760/2002 der Kommission vom 2. Oktober 2002 zur Einstellung der Fischerei auf Kaisergranat durch Schiffe unter der Flagge Frankreichs

VERORDNUNG (EG) Nr. 1761/2002 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2002 über den Verkauf durch Ausschreibung von Rindfleisch aus Beständen bestimmter Interventionsstellen zur Verarbeitung in der Gemeinschaft DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr.

2345/2001 der Kommission (2 ), insbesondere auf Artikel 28

Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mehrere Mitgliedstaaten haben durch die Anwendung der Interventionsmaßnahmen Vorräte im Rindfleischsektor entstehen lassen. Zur Verhinderung einer zu langen Lagerung dieser Bestände sollte ein Teil davon zur Verarbei...

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