Verordnung (EG) Nr. 621/2003 der Kommission vom 4. April 2003 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1897/2002 nach bestimmten Drittländern

DOUEDE, 5. April 2003Serie L

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Auszug


Verordnung (EG) Nr. 621/2003 der Kommission vom 4. April 2003 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1897/2002 nach bestimmten Drittländern

VERORDNUNG (EG) Nr. 621/2003 DER KOMMISSION vom 4. April 2003 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschl...

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