Beschluss des Rates vom 28. Juni 2001 über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind (STOP II)

Auszug


Beschluss des Rates vom 28. Juni 2001 über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind (STOP II)

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften7.7.2001 L 186/11

BESCHLUSS DES RATES vom 28. Juni 2001 über ein Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalprävention (Hippokrates) (2001/515/JI) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1, Artikel 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c), auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische...

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