Berichtigung der Entscheidung 2006/977/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (  ABl. L 400 vom 30.12.2006)

DOUEDE, 22. Februar 2007Serie L

Angeknüpft als:

Auszug


Berichtigung der Entscheidung 2006/977/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (  ABl. L 400 vom 30.12.2006)

Berichtigung der Entscheidung 2006/977/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (Amtsblatt der Europäischen Union L 400 vom 30. Dezember 2006) Die Entscheidung 2006/977/Euratom erhält folgende Fassung:

ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (2006/977/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7;

auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1 ), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2 ), nach Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Technik und des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Forschungsstelle, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 7 des Vertrags erfolgt die Durchführung des Beschlusses 2006/970/Euratom des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen (2007-2011) (nachstehend ,,Rahmenprogramm' genannt) (3 ) durch spezifische Programme, in denen die Einzelhe...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Europäische Union

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen