Verordnung (EG) Nr. 2125/2005 der Kommission vom 22. Dezember 2005 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen, die sich aus der Vereinbarung besserer Handelsbedingungen für die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse nach Rumänien ergeben

Auszug


Verordnung (EG) Nr. 2125/2005 der Kommission vom 22. Dezember 2005 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen, die sich aus der Vereinbarung besserer Handelsbedingungen für die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse nach Rumänien ergeben

VERORDNUNG (EG) Nr. 2125/2005 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2005 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen, die sich aus der Vereinbarung besserer Handelsbedingungen für die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse nach Rumänien ergeben DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt...

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