Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2003 betreffend Übergangsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 hinsichtlich des Materials, das bei der Behandlung von Abwässern gesammelt (1)

Auszug


Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2003 betreffend Übergangsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 hinsichtlich des Materials, das bei der Behandlung von Abwässern gesammelt (1)

(In Anwendung von Titel VI des Vertrages über die Europäische Union erlassene Rechtsakte) BESCHLUSS 2003/335/JI DES RATES vom 8. Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30 und 31 sowie Artikel 34 Absatz 2

Buchstabe c), auf Initiative des Königreichs Dänemark (1 ), nach Stellungnahme des Eu...

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