Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1999 zur rückwirkenden Änderung der Entscheidung 1999/355/EG über Sofortmaßnahmen gegenüber China (ausgenommen Hongkong) zum Schutz gegen die Verbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2441)

Auszug


Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1999 zur rückwirkenden Änderung der Entscheidung 1999/355/EG über Sofortmaßnahmen gegenüber China (ausgenommen Hongkong) zum Schutz gegen die Verbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2441)

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften29. 7. 1999 L 197/45

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Juli 1999 zur Änderung der Entscheidung 98/653/EG mit durch das Auftreten der spongiformen Rinderenzephalopathie in Portugal notwendig gewordenen Dringlichkeitsmaßnahmen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2487) (Text von Bedeutung für den EWR) (1999/517/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (1), zuletzt geändert durch die Richtl...

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