Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2002 zur Änderung der Entscheidung 2002/69/EG über Schutzmaßnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen (1)

Auszug


Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2002 zur Änderung der Entscheidung 2002/69/EG über Schutzmaßnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen (1)

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 10. Juli 2002 zur Änderung der Entscheidung 94/278/EG zur Festlegung der Listen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen der Richtlinie 92/118/EWG des Rates zulassen, hinsichtlich der Einfuhren von Eiprodukten, Weinbergschnecken, Froschschenkeln, Honig und Gelee royale (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2555) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/574/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäisch...

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