Verordnung (EG) Nr. 473/2002 der Kommission vom 15. März 2002 zur Änderung der Anhänge I, II und VI der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sowie zur Festlegung der Durchführungsvorschriften für die Übermittlung von Informationen über die Verwendung von Kupferverbindungen

DOUEDE, 16. März 2002Serie L

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Verordnung (EG) Nr. 473/2002 der Kommission vom 15. März 2002 zur Änderung der Anhänge I, II und VI der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sowie zur Festlegung der Durchführungsvorschriften für die Übermittlung von Informationen über die Verwendung von Kupferverbindungen

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften16.3.2002 L 75/21

VERORDNUNG (EG) Nr. 473/2002 DER KOMMISSION vom 15. März 2002 zur Änderung der Anhänge I, II und VI der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sowie zur Festlegung der Durchführungsvorschriften für die Übermittlung von Informationen über die Verwendung von Kupferverbindungen DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2491/2001 der Kommission (2), insbesondere auf Artikel 13 erster und zweiter Gedankenstrich, ...

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