Entscheidung der Kommission vom 22. März 2001 zur Genehmigung des einheitlichen Programmplanungsdokuments für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in der in Frankreich unter das Ziel 2 fallenden Region

Auszug


Entscheidung der Kommission vom 22. März 2001 zur Genehmigung des einheitlichen Programmplanungsdokuments für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in der in Frankreich unter das Ziel 2 fallenden Region

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. März 2001 zur Genehmigung des einheitlichen Programmplanungsdokuments für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in der in Frankreich unter das Ziel 2 fallenden Region Midi-Pyrénées (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 632) (Nur der französische Text ist verbindlich) (2002/510/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (1 ), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 5, nach Anhörung des Ausschusses für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, des Ausschusses nach Artikel 147 des Vertrags sowie...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Europäische Union

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen