Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates vom 9. April 2001 zur Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente und Referenzmengen für Erzeugnisse, die aufgrund von Abkommen mit bestimmten Mittelmeerländern für Zollpräferenzen in Frage kommen, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nrn. 1981/94 und 934/95

DOUEDE, 19. April 2001Serie L

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Auszug


Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates vom 9. April 2001 zur Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente und Referenzmengen für Erzeugnisse, die aufgrund von Abkommen mit bestimmten Mittelmeerländern für Zollpräferenzen in Frage kommen, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nrn. 1981/94 und 934/95

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19.4.2001L 109/2

I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 747/2001 DES RATES vom 9. April 2001 zur Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente und Referenzmengen für Erzeugnisse, die aufgrund von Abkommen mit bestimmten Mittelmeerländern für Zollpräferenzen in Frage kommen, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nrn. 1981/94 und 934/95

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Zusatzprotokolle zu den Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (1 ), der Arabischen Republik Ägypten (2 ), dem Haschemitischen Königreich Jordanien (3) und der Arabischen Republik Syrien (4 ) andererseits sowie das Ergänzungsprotokoll zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta (5) sehen Zollzugeständnisse vor, die zum Teil unter gemeinschaftliche Zollkontingente und Referenzmengen fallen.

(2) Das Protokoll zur Festlegung der Bedingungen und Verfahren für die Durchführung der zweiten Stufe des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern und über die Anpassung einiger Bestimmungen des Abkommens (6), ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 3192/94 des Rates vom 19.

Dezember 1994 zur Änderung der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für bestimmte Agrarerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (7), sieht ebenfalls Zollzugeständnisse vor, die zum Teil unter Gemeinschaftszollkontingente und -referenzmengen fallen.

(3) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1764/92 des Rates vom 29. Juni 1992 zur Änderung der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für bestimmte Agrarerzeugnisse mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien,

Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien und Zypern (8 ) sind der schrittweise Abbau der Zölle beschleunigt und die Mengen der in den Protokollen zu den Assoziations- oder Kooperationsabkommen mit den jeweiligen Mittelmeerländern vorgesehenen Zollkontingente und Referenzmengen erhöht worden.

(4) Die Einfuhrregelungen der Gemeinschaft für Orangen mit Ursprung in Zypern, Ägypten und Israel wurde durch entsprechende Vereinbarungen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Zypern (9), Ägypten (10) und Israel (11) geändert.

(5) Der Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei vom 25. Februar 1998 über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse (12 ) sieht Zollzugeständnisse vor, die zum Teil im Rahmen von Zollkontingenten gewährt werden.

(6) Das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen andererseits (13) und die Europa-MittelmeerAbkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen d...

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