Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2005 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3696 E.ON/MOL) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5593) (1)

DOUEDE, 16. September 2006Serie L

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Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2005 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3696 E.ON/MOL) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5593) (1)

II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2005 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3696 -- E.ON/MOL) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 5593) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/622/EG) Am 21. Dezember 2005 nahm die Kommission eine Entscheidung über einen Unternehmenszusammenschluss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) (1), insbesondere Artikel 8 Absatz 2 an. Eine nichtvertrauliche Fassung der vollständigen Entscheidung in der verbindlichen Sprachfassung und den Arbeitssprachen der Kommission kann auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/comm/competiton/ index_de.html I. ZUSAMMENFASSUNG (1) Es geht in diesem Fall um die Übernahme zweier Tochtergesellschaften des integrierten ungarischen Mineralöl- und Gasunternehmens MOL, die im Bereich des Großhandels,

Vertriebs und der Speicherung von Gas tätig sind, durch das deutsche Unternehmen E.ON. MOL hat außerdem eine zweijährige Put-Option für den Verkauf seines Gastransport-Tochterunternehmens an E.ON.

(2) Bereits vor der Übernahme hatte MOL die fast ausschließliche Kontrolle über den Zugang zu Gasvorkommen und zur Gasinfrastruktur in Ungarn. MOL ist Eigentümer des Gasleitungsnetzes, sämtlicher ungarischen Gasspeicheranlagen und hat auf dem Gasgroßhandelsmärkten fast eine Monopolstellung. MOL kontrolliert schon heute den Zugang zu den Gasressourcen (sowohl den Import als auch die inländische Gasförderung). Diese kontrollierende Funktion wird nun von E.ON übernommen.

(3) Die entscheidende Änderung, die durch die geplante Übernahme herbeigeführt wird, ist, dass E.ON im Gegensatz zu MOL eine starke Marktstellung im Gas- und Stromeinzelhandel in Ungarn hat. Abgesehen von den Geschäftsbereichen Gastransport und -förderung von MOL entsteht durch die geplante Übernahme ein vertikal integriertes Unterne...

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