Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die Verlängerung der Frist für das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten, die bestimmte Wirkstoffe enthalten, die nicht im Rahmen des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG untersucht wurden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6707)
DOUEDE, 6. Februar 2007 › Serie L
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