Verordnung (EG) Nr. 2038/2005 der Kommission vom 14. Dezember 2005 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2006 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren

DOUEDE, 15. Dezember 2005Serie L

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Verordnung (EG) Nr. 2038/2005 der Kommission vom 14. Dezember 2005 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2006 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren

VERORDNUNG (EG) Nr. 2038/2005 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2005 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2006 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische gemeinschaftliche Einfuhrregelung fallen (1), insbesondere Artikel 17...

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