Verordnung (EG) Nr. 1231/2005 der Kommission vom 28. Juli 2005 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Erstattung für Weißzucker bei Ausfuhr nach bestimmten Drittländern für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1138/2005 durchgeführte 1. Teilausschreibung

Auszug


  Verordnung (EG) Nr. 1231/2005 der Kommission vom 28. Juli 2005 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Erstattung für Weißzucker bei Ausfuhr nach bestimmten Drittländern für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1138/2005 durchgeführte 1. Teilausschreibung

VERORDNUNG (EG) Nr. 1231/2005 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2005 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Erst...

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