Verordnung (EG) Nr. 846/2000 der Kommission vom 27. April 2000 zur Erteilung der in den zehn ersten Arbeitstagen des Monats April 2000 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Einfuhr von Reis beantragten Lizenzen

Auszug


Verordnung (EG) Nr. 846/2000 der Kommission vom 27. April 2000 zur Erteilung der in den zehn ersten Arbeitstagen des Monats April 2000 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Einfuhr von Reis beantragten Lizenzen

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften28.4.2000 L 103/5

VERORDNUNG (EG) Nr. 847/2000 DER KOMMISSION vom 27. April 2000 zur Festlegung von Bestimmungen für die Anwendung der Kriterien für die Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel für seltene Leiden und von Definitionen für die Begriffe ,,ähnliches Arzneimittel' und ,,klinische Überlegenheit' DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (1), insbesondere auf Artikel 3 und Artikel 8, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 enthält die Aufforderung an die Kommission, Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 3 zu erlassen und Definitionen ...

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