Beschlüsse (Information) nº T-198/12 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, May 15, 2013

Resolution DateMay 15, 2013
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-198/12

Rechtssache T‑198/12 R

Bundesrepublik Deutschland

gegen

Europäische Kommission

„Vorläufiger Rechtsschutz – Grenzwerte für Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber in Spielzeug – Weigerung der Kommission, die von den deutschen Behörden zur Beibehaltung mitgeteilten nationalen Bestimmungen mit Grenzwerten für diese Stoffe vollumfänglich zu billigen – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – Zulässigkeit – Dringlichkeit – fumus boni iuris – Interessenabwägung“

Leitsätze – Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Mai 2013

  1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Zweck – Volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache, ohne sie vorwegzunehmen oder ihr die praktische Wirksamkeit zu nehmen – Antrag, der auf Maßnahmen gerichtet ist, die über den Rahmen des Verfahrens zur Hauptsache hinausgehen und die summarische Prüfung eines Sachverhalts erfordern, der nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist – Unzulässigkeit – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters – Wirkungen der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung, die den kassatorischen Effekt eines Nichtigkeitsurteils übersteigen können

    (Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Antrag auf einstweilige Anordnungen im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gegen einen ablehnenden Beschluss – Zulässigkeit

    (Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104)

  4. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – fumus boni iuris

    (Art. 278 AEUV)

  5. Rechtsangleichung – Art. 114 AEUV – Verfahren zur Billigung abweichender einzelstaatlicher Bestimmungen – Antrag auf Beibehaltung bestehender einzelstaatlicher Bestimmungen – Möglichkeit des beantragenden Mitgliedstaats, seinen Antrag auf eine Bewertung der Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu stützen, die sich von der Bewertung des Unionsgesetzgebers unterscheidet – Pflicht zur Gewährleistung eines höheren Schutzniveaus für die...

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