Mitteilungen im Abl. nº T-346/09 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, October 24, 2009

Resolution DateOctober 24, 2009
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-346/09

Klage, eingereicht am 1. September 2009 - Winzer Pharma/HABM - Alcon (BAÑOFTAL)

(Rechtssache T-346/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Dr. Robert Winzer Pharma GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Schneller)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Alcon, Inc. (Hünenberg, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Mai 2009 in der Sache R 795/2008-1 aufzuheben;

dem Beklagten oder jedenfalls der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen;

hilfsweise, die Sache an das HABM zurückzuverweisen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "BAÑOFTAL" für Waren der Klasse 5.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Deutschland für Waren der Klasse 5 eingetragene Marken "PAN-OPHTAL" und "KAN-OPHTAL".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer...

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