Mitteilungen im Abl. nº T-356/09 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, October 23, 2009

Resolution DateOctober 23, 2009
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-356/09

Klage, eingereicht am 16. September 2009 - Kommission/Association Fédération Club B2A

(Rechtssache T-356/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët und N. Bambara, unterstützt von Rechtsanwalt E. Bouttier)

Beklagte: Association Fédération Club B2A (Étupes, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Féderation, vertreten von ihrem Präsidenten, zu verurteilen, der Klägerin einen Betrag von [...] Euro (...), d. h. den Grundbetrag von 62 500 Euro zuzüglich eines Betrags von [...] Euro (...) an Verzugszinsen, die am [...] fällig geworden sind, zu zahlen;

die Fédération zur Zahlung eines Betrags von 7 000 Euro zur Deckung der Kosten der Europäischen Kommission für die Eintreibung ihrer Forderung zu verurteilen;

der Fédération die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, habe mit der Beklagten einen Förderungsvertrag über ein Projekt zur Schaffung und Betreibung eines Verbands für die regionalen "Business Angels" - Netzwerke Nordostfrankreichs geschlossen. Das Projekt, für das die Kommission als Vorauszahlung einen Betrag von 62 500 Euro an die Beklagte geleistet habe, sei am 30. September 2002 abgeschlossen worden.

Im Rahmen des Vertrags habe sich die Beklagte u. a. verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzulegen. Nach der...

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