Mitteilungen im Abl. nº T-366/09 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, November 21, 2009

Resolution DateNovember 21, 2009
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-366/09

Klage, eingereicht am 17. September 2009 - Insula/Kommission

(Rechtssache T-366/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-D. Simonet und P. Marsal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig zu erklären,

festzustellen, dass die Forderung der Kommission nach Rückzahlung eines Betrags von 114 996,82 Euro unbegründet ist, und die Kommission infolgedessen zu verurteilen, eine Gutschrift in Höhe von 114 996,82 Euro zu erteilen;

festzustellen, dass die Forderung der Kommission nach Rückzahlung eines Betrags von 253 617,08 Euro teilweise begründet ist, und die Kommission infolgedessen zu verurteilen, eine Gutschrift in Höhe von 174 044,85 Euro zu erteilen;

die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 146 261,06 Euro zu verurteilen;

hilfsweise, festzustellen, dass der Kläger einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 573 273,42 Euro hat;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der...

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