Beschlüsse nº T-451/17 of Tribunal General de la Unión Europea, December 18, 2017

Resolution DateDecember 18, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-451/17

„Streichung“

In der Rechtssache T-451/17

Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. mit Sitz in Berlin (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Stein, P. Friton und H.-J. Prief‌l,

Kläger,

gegen

Europäische Kommission, vertreten durch J.-F. Brakeland, A. Becker und K. Talabér-Ritz als Bevollmächtigte,

Beklagte,

betreffend eine Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission mit dem Aktenzeichen BK/abd/ener.c.1(2017)2122195, soweit sie für die Berechnung der Treibhausgas-Emissionen von Biodiesel die Verwendung eines Emissionswertes von 99,57g CO2eq per MJ Methanol vorschreibt.

1 Mit Schreiben, das am 28. November 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Kläger dem Gericht gemäf‌l Art. 125 der Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass er seine Klage zurücknimmt. Er hat keinen Kostenantrag gestellt.

2 Mit Schreiben, das am 5. Dezember 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Beklagte mitgeteilt, dass sie die Klagerücknahme zur Kenntnis nimmt und beantragt, dem Kläger die Kosten aufzuerlegen.

3 Nach Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung wird eine Partei, die die Klage zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.

4 Daher ist die Rechtssache im Register...

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