Decision No 283/2010/EU of the European Parliament and of the Council of 25 March 2010 establishing a European Progress Microfinance Facility for employment and social inclusion

Coming into Force21 December 2013
Published date21 December 2013
ELIhttp://data.europa.eu/eli/dec/2010/283(2)/2013-12-21
Celex Number02010D0283-20131221
Date21 December 2013
CourtProvisional data
Konsolidierter TEXT: 32010D0283 — DE — 21.12.2013

2010D0283 — DE — 21.12.2013 — 001.001


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►B BESCHLUSS Nr. 283/2010/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 087, 7.4.2010, p.1)

Geändert durch:

Amtsblatt
No page date
►M1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1296/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 L 347 238 20.12.2013




▼B

BESCHLUSS Nr. 283/2010/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 25. März 2010

über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung



DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ( 1 ),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen ( 2 ),

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ( 3 ),

in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 7. April 2000 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Die Beschäftigung vor Ort fördern — Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie“ angenommen.
(2) In ihrer Mitteilung vom 13. November 2007 mit dem Titel „Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“ hat die Kommission vier vorrangige Aktionsbereiche genannt: Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten, weitere Veränderung des Klimas für Beschäftigung und unternehmerische Initiative, Förderung vorbildlicher Verfahrensweisen und Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für Mikrofinanzierungsinstitute. In einem ersten Schritt zur Umsetzung dieser Agenda gründeten Kommission und Europäische Investitionsbank (EIB) im Jahr 2008 die Initiative Jasmine (Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa), die ein Mentoring für Finanzinstitute, die keine Banken sind und Mikrokredite vergeben, sowie ein Finanzierungsfenster von insgesamt 20 Mio. EUR umfasst, das die EIB zur Verfügung stellt.
(3) Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2006 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern — der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ die Bedeutung menschenwürdiger Arbeit für alle hervorgehoben; auch das Europäische Parlament hat dies in seiner Entschließung vom 23. Mai 2007 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ ( 4 ) getan.
(4) In ihrer nach dem Gipfeltreffen der G20 in Pittsburgh vom 24. und 25. September 2009 abgegebenen Erklärung haben sich die Staats- und Regierungschefs verpflichtet, den Zugang der Armen zu Finanzdienstleistungen, u. a. über Mikrofinanzierung, zu verbessern. Die Staats- und Regierungschefs haben sich auch verpflichtet, eine internationale Sachverständigengruppe für finanzielle Integration einzusetzen, die die bisher mit innovativen Konzepten für die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für die Armen gemachten Erfahrungen evaluieren, erfolgreiche Regelungs- und Politikkonzepte fördern sowie Standards betreffend den Zugang zu Finanzmitteln, die finanzielle Allgemeinbildung und den Verbraucherschutz ausarbeiten wird.
(5) In seiner Entschließung vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung hat das Europäische Parlament die Kommission ersucht, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Entwicklung von Mikrokrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung zu intensivieren. Das Europäische Parlament hat außerdem weitere 4 Mio. EUR zur Unterstützung einer Pilotmaßnahme bewilligt, die im Rahmen der Initiative Jasmine durchzuführen ist. Des Weiteren hat das Europäische Parlament die Kommission dazu aufgerufen, Mikrokreditprojekte, insbesondere für benachteiligte Zielgruppen, zu kofinanzieren.
(6) Die laufenden Anstrengungen der Union und der Mitgliedstaaten müssen verstärkt werden, um den Zugang zur Mikrofinanzierung und ihre Verfügbarkeit in ausreichendem Umfang und innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens aufzustocken und damit den hohen Bedarf derjenigen zu decken, die solche Kredite in der jetzigen Krise am dringendsten benötigen, d. h. Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder die Schwierigkeiten mit dem Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben, sowie Personen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind, oder besonders schutzbedürftige Menschen, die beim Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt in einer benachteiligten Situation sind, und die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen oder auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, wobei die Chancengleichheit von Frauen und Männern aktiv gefördert werden muss.
(7) In ihrer Mitteilung vom 3. Juni 2009 mit dem Titel „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ hat die Kommission die Notwendigkeit hervorgehoben, Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, für die der herkömmliche Kreditmarkt nur schwer zugänglich ist, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Instrumenten bedarf es — unbeschadet der Aktivitäten der Mitgliedstaaten — spezifischer Maßnahmen zur weiteren Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch vermehrte Aktivitäten der EIB, des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und anderer internationaler Finanzinstitute. Deshalb hat die Kommission einen Vorschlag für ein neues unionsweites Mikrofinanzierungsinstrument (im Folgenden als „Instrument“ bezeichnet) angekündigt, durch das die Mikrofinanzierung auf besonders gefährdete Gruppen ausgeweitet sowie die Entwicklung von Unternehmertum, Sozialwirtschaft und Kleinstunternehmen weiter unterstützt werden soll. Damit das Instrument effektiv ist, eine anhaltende Wirkung entfaltet, potenzielle Begünstigte erreicht und zu einem proaktiven Bestandteil der Wirtschaftspolitik und der politischen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung wird, können die Mitgliedstaaten eine nationale Kontaktstelle einrichten, um alle Maßnahmen zu fördern, zu koordinieren, zu bewerten und zu überwachen, die im Rahmen des Instruments in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ergriffen werden.
(8) Ein immer größerer Anteil der Mikrofinanzierung
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