Berichtigung der Empfehlung (EU) 2022/290 des Rates vom 22. Februar 2022 zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und möglichen Aufhebung dieser Beschränkung (Amtsblatt der Europäischen Union L 43 vom 24. Februar 2022)

Published date05 May 2022
Official Gazette PublicationAmtsblatt der Europäischen Union, L 131, 5. Mai 2022
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5.5.2022 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 131/10

Berichtigung der Empfehlung (EU) 2022/290 des Rates vom 22. Februar 2022 zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und möglichen Aufhebung dieser Beschränkung

( Amtsblatt der Europäischen Union L 43 vom 24. Februar 2022 )

Seite 82, Nummer 2 Absatz 2:

Anstatt:

„Die Mitgliedstaaten könnten die vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU auch für Reisende aufheben, die mindestens vierzehn Tage vor ihrer Einreise in den erweiterten EU-Raum die letzte empfohlene Dosis eines COVID-19-Impfstoffs, für den eine Notfallzulassung der WHO vorliegt, erhalten haben, sofern seit der Verabreichung der im Impfzertifikat für den Abschluss der ersten Impfserie angegebenen Dosis weniger als 270 Tage vergangen sind, oder die nach Abschluss der ersten Impfserie eine zusätzliche Dosis erhalten haben.“

muss es heißen:

„Die Mitgliedstaaten sollten die vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU auch für Reisende aufheben, die mindestens vierzehn Tage vor ihrer Einreise in den erweiterten EU-Raum die letzte empfohlene Dosis eines COVID-19-Impfstoffs, für den eine Notfallzulassung der WHO...

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