Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Amtsblatt der Europäischen Union L 405 vom 2. Dezember 2020)

Published date30 June 2022
Official Gazette PublicationAmtsblatt der Europäischen Union, L 173, 30. Juni 2022
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30.6.2022 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 173/133

Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 405 vom 2. Dezember 2020 )

Seite 50, Artikel 12 Absatz 3 Satz2:

Anstatt:

„Zu diesem Zweck kann der Empfänger entweder das Formblatt L in Anhang I oder eine schriftliche Erklärung an die Übermittlungsstelle mit der Angabe zurücksenden, dass er die Annahme des Schriftstücks aufgrund der Sprache, in der es zugestellt wurde, verweigert.“

muss es heißen:

„Zu diesem Zweck kann der Empfänger entweder das Formblatt L in Anhang I oder eine schriftliche Erklärung an die Empfangsstelle mit der Angabe zurücksenden, dass er die Annahme des Schriftstücks aufgrund der Sprache, in der es zugestellt wurde, verweigert.“


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