Verordnung (EG) Nr. 1055/2003 der Kommission vom 19. Juni 2003 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 935/2003 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Roggen

Abteilung:Serie L
 
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1055/2003 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2003 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 935/2003 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Roggen DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr.

1666/2000 (2 ), gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1501/95 der Kommission vom 29. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich der Gewährung von Ausfuhrerstattungen und zur Festlegung der bei Störungen im Getreidesektor zu treffenden Maßnahmen (3 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1163/2002 (4 ), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1324/2002 (5 ), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Eine Ausschreibung der Erstattung bei der Ausfuhr von Roggen nach bestimmten Drittländern wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 935/2003 der Kommission (6 ) eröffnet.

(2) Nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1501/95 kann die Kommission auf der Grundlage der eingereichten Angebote nach dem Verfahren des Artikels 23 der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 beschließen, die auf die Ausschreibung eingegangenen Angebote nicht zu berücksichtigen.

(3) Unter Berücksichtigung insbesondere der Kriterien nach Artikel 1 der...

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