Reglamento Delegado (UE) 2017/568 de la Comisión de 24 de mayo de 2016 por el que se completa la Directiva 2014/65/UE del Parlamento Europeo y del Consejo en lo que respecta a las normas técnicas de regulación relativas a la admisión de instrumentos financieros a negociación en mercados regulados (Texto pertinente a efectos del EEE)

Published date31 March 2017
Subject MatterLibertà di stabilimento,Mercato interno - Principi,Libertad de establecimiento,Mercado interior - Principios,Liberté d'établissement,Marché intérieur - Principes
Official Gazette PublicationGazzetta ufficiale dell'Unione europea, L 87, 31 marzo 2017,Diario Oficial de la Unión Europea, L 87, 31 de marzo de 2017,Journal officiel de l'Union européenne, L 87, 31 mars 2017
Konsolidierter TEXT: 32017R0568 — DE — 31.03.2017

02017R0568 — DE — 31.03.2017 — 000.001


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►B DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/568 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 087 vom 31.3.2017, S. 117)


Berichtigt durch:

►C1 Berichtigung, ABl. L 183 vom 14.7.2017, S. 11 (2017/568)




▼B

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/568 DER KOMMISSION

vom 24. Mai 2016

zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Übertragbare Wertpapiere — freie Handelbarkeit

▼C1

(1) Übertragbare Wertpapiere gelten dann als frei handelbar, wenn sie zwischen den Parteien eines Geschäfts gehandelt und anschließend uneingeschränkt übertragen werden können und wenn alle der gleichen Kategorie wie das besagte Wertpapier angehörende Wertpapiere fungibel sind.

▼B

(2) Übertragbare Wertpapiere, deren Übertragung Beschränkungen unterliegt, gelten nicht als frei handelbar gemäß Absatz 1, es sei denn, diese Beschränkung beeinträchtigt voraussichtlich nicht die Funktionsweise des Marktes. Übertragbare Wertpapiere, die nicht voll eingezahlt sind, können als frei handelbar angesehen werden, wenn Vorkehrungen getroffen wurden, mittels deren sichergestellt wird, dass die Handelbarkeit dieser Wertpapiere nicht eingeschränkt ist, und angemessene Informationen über die Tatsache, dass die Wertpapiere nicht voll eingezahlt sind, und die Auswirkungen dieses Umstands auf die Anleger öffentlich verfügbar sind.

Artikel 2

Übertragbare Wertpapiere — fairer, ordnungsgemäßer und effizienter Handel

(1) Bei der Beurteilung, ob ein übertragbares Wertpapier fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden kann, muss ein geregelter Markt alle Informationen, die laut der Richtlinie 2003/71/EG aufzubereiten sind, bzw. alle Informationen berücksichtigen, die anderweitig öffentlich verfügbar sind, wie beispielsweise:

a) historische Finanzinformationen;

b) Informationen über den Emittenten;

c) Informationen, die einen Überblick über die Geschäftstätigkeit vermitteln.

(2) Bei der Beurteilung, ob eine Aktie an einem geregelten Markt fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden kann, ist neben Absatz 1 auch der Vertrieb dieser Aktien beim Anlegerpublikum zu berücksichtigen.

(3) Bei der Beurteilung, ob ein übertragbares Wertpapier im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe c der Richtlinie 2014/65/EU fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden kann, hat der geregelte Markt je nach Art des zuzulassenden Wertpapiers zu berücksichtigen, ob die nachfolgend genannten Kriterien erfüllt sind:

a) Die Bedingungen des Wertpapiers sind klar und unzweideutig und gestatten eine Korrelation zwischen dem Preis des Wertpapiers und dem Preis bzw. anderen Wertmaßstäben des Basiswerts;

b) der Preis oder ein sonstiger Wertmaßstab des Basiswerts ist bzw. sind verlässlich und öffentlich verfügbar;

c) es liegen ausreichende öffentliche Informationen vor, anhand deren das Wertpapier bewertet werden kann;

d) die Vorkehrungen...

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