Commission Delegated Regulation (EU) 2023/212 of 3 November 2022 supplementing Regulation (EU) 2019/1700 of the European Parliament and of the Council by specifying the number and the title of the variables in the income and living conditions domain on access to services (Text with EEA relevance)

Published date02 February 2023
Date of Signature03 November 2022
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 030, 2 February 2023
Subject MatterSocial Policy,Information and verification
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2.2.2023 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 30/1

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/212 DER KOMMISSION

vom 3. November 2022

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen zum Zugang zu Dienstleistungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1700 aufgeführt sind, im Zusammenhang mit dem Bereich Einkommen und Lebensbedingungen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für die Datensätze über den Zugang zu Dienstleistungen festlegen.
(2) Die Einzelthemen „Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung“, „Erschwinglichkeit der Dienstleistungen“ und „Nicht erfüllte Bedürfnisse und Gründe für Nichterfüllung“ sollten die Informationen liefern, die im Rahmen des Europäischen Semesters, der europäischen Strategie für Pflege und Betreuung und der europäischen Säule sozialer Rechte Informationen benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der EU bereitgestellt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen in Bezug auf die Datensätze zu den Variablen zum Zugang zu Dienstleistungen sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese...

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