Council Implementing Decision (EU) 2023/218 of 30 January 2023 amending Implementing Decision 2013/676/EU authorising Romania to continue to apply a special measure derogating from Article 193 of Directive 2006/112/EC on the common system of value added tax

Published date02 February 2023
Date of Signature30 January 2023
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, L 030, 2 February 2023
Subject MatterTaxation,Protocol on Ireland/Northern Ireland,Value added tax
L_2023030DE.01001401.xml
2.2.2023 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 30/14

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/218 DES RATES

vom 30. Januar 2023

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/676/EU zur Ermächtigung Rumäniens, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung weiter anzuwenden

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1), insbesondere auf Artikel 395 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) grundsätzlich von dem Steuerpflichtigen geschuldet, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt.
(2) Mit den Durchführungsbeschlüssen 2010/583/EU (2) und 2013/676/EU (3) des Rates wurde Rumänien ermächtigt, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Regelung anzuwenden, der zufolge bei Lieferungen von Holzerzeugnissen die Steuerschuldnerschaft für die Mehrwertsteuer auf den Empfänger der Lieferung übertragen wird (im Folgenden „Sondermaßnahme“). Die Anwendung der Sondermaßnahme wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
(3) Mit einem am 11. April 2022 bei der Kommission registrierten Schreiben ersuchte Rumänien um die weitere Ermächtigung, die Sondermaßnahme über den 31. Dezember 2022 hinaus anzuwenden. Mit Schreiben vom 28. Juni 2022 ersuchte die Kommission Rumänien um weitere Informationen. Mit einem am 22. August 2022 bei der Kommission registrierten Schreiben übermittelte Rumänien diese.
(4) Gemäß Artikel 395 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG übermittelte die Kommission den Antrag Rumäniens mit Schreiben vom 1. September 2022 an die anderen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Spaniens. Mit Schreiben vom 2. September 2022 übermittelte die Kommission den Antrag an Spanien. Mit Schreiben vom 5. September 2022 teilte die Kommission Rumänien mit, dass sie über alle für die Beurteilung des Antrags erforderlichen Angaben verfügt.
(5) Den von Rumänien in seinem Antrag vorgelegten Informationen zufolge hat sich der Sachverhalt, der dem Antrag auf die Sondermaßnahme zugrunde lag, nicht geändert. Darüber hinaus hat die von den rumänischen Behörden übermittelte Analyse gezeigt, dass sich die
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