Council Implementing Regulation (EU) 2020/211 of 17 February 2020 implementing Regulation (EU) No 36/2012 concerning restrictive measures in view of the situation in Syria
Date of Signature | 17 February 2020 |
Published date | 17 February 2020 |
Official Gazette Publication | Official Journal of the European Union, L 043I, 17 February 2020 |
17.2.2020 | DE | Amtsblatt der Europäischen Union | LI 43/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/211 DES RATES
vom 17. Februar 2020
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) | Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen. |
(2) | In Anbetracht der Tatsache, dass prominente Geschäftsleute bedeutende Gewinne durch ihre Beziehungen zum Assad-Regime erwirtschaften und im Gegenzug dabei helfen, dieses Regime zu finanzieren, auch durch die Gemeinschaftsunternehmen, die bestimmte bekannte Geschäftsleute und Organisationen mit staatlich unterstützten Unternehmen zur Entwicklung enteigneten Grundbesitzes gebildet haben, unterstützen diese Geschäftsleute und Organisationen das Assad-Regime und profitieren von ihm, einschließlich durch die Nutzung enteigneten Besitzes. |
(3) | Außerdem verhindert die Enteignung von Land durch das Assad-Regime, dass Menschen, die durch den Konflikt in Syrien vertrieben wurden, in ihre Häuser zurückkehren können. |
(4) | Weitere acht natürliche Personen und zwei Organisationen sollten in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
(5) | Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
ANHANG
1.
Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:Name | Angaben zur Identität | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
„288. | Yasser Aziz ABBAS (alias Yasser, Yaser, Yasr; Aziz, Aziz; Abbas, Abas; ياسر عزيز عباس) | Geschlecht: Männlich Geburtsdatum: 22.8.1978 Staatsangehörigkeit: Syrisch Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Bajaa Trading Services LLC, Qudrah Trading, Tafawoq Tourism Projects Company, Top Business, Yang King, Al-Aziz Group | Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann. Unterstützer und/oder Nutznießer des Regimes durch Geschäftsbeziehungen, einschließlich Kraftstoffschmuggel und Waffentransfer. Yasser Aziz Abbas profitiert davon, dass er Öleinfuhren im Namen des syrischen Regimes erleichtert, und nutzt seine Beziehungen zum Regime, um Vorzugsgeschäfte und eine Vorzugsbehandlungen zu erhalten. | 17.2.2020 |
289. | Mahir BurhanEddine AL-IMAM (alias ماهر برهان الدين الإمام) | Geschlecht: Männlich Staatsangehörigkeit: Syrisch Funktion: Generaldirektor der Telsa Group/Telsa Telecom Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Telsa Group/Telsa Telecom; Tazamon Contracting LLC; Castro LLC | Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der Geschäftsinteressen in den Bereichen Tourismus, Telekommunikation und Immobilien hat. Als Generaldirektor der vom Regime unterstützten Telsa Communication Group und von Castro LLC sowie durch seine anderen Geschäftsinteressen profitiert Mahir BurhanEddine Al-Imam von dem Regime und unterstützt dessen Finanz- und Lobbypolitik sowie dessen Baupolitik. | 17.2.2020 |
290. | Waseem AL-KATTAN (alias Waseem, Wasseem, Wassim, Wasim; Anouar; Al-Kattan, Al-Katan, Al-Qattan, Al-Qatan; وسيم |
To continue reading
Request your trial