Council Implementing Regulation (EU) 2022/1010 of 27 June 2022 implementing Regulation (EU) No 267/2012 concerning restrictive measures against Iran
Published date | 28 June 2022 |
Subject Matter | Common foreign and security policy |
Official Gazette Publication | Official Journal of the European Union, L 170, 28 June 2022 |
28.6.2022 | DE | Amtsblatt der Europäischen Union | L 170/17 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1010 DES RATES
vom 27. Juni 2022
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) | Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen. |
(2) | Aufgrund der Überprüfung des Anhangs II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates (2) sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen, die in der darin enthaltenen Liste aufgeführt sind, beibehalten werden, soweit ihre Namen nicht in Anhang VI jenes Beschlusses aufgeführt sind, und 17 Einträge in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollten aktualisiert werden. |
(3) | Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
A. PANNIER-RUNACHER
(1) ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.
(2) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39).
ANHANG
Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:
1. | Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „A. Personen“:
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2. | Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen“:
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