Council Recommendation of 5 April 2022 on building bridges for effective European higher education cooperation (Text with EEA relevance) 2022/C 160/01

Published date13 April 2022
Date of Signature05 April 2022
Official Gazette PublicationOfficial Journal of the European Union, C 160, 13 April 2022
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13.4.2022 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 160/1

EMPFEHLUNG DES RATES

vom 5. April 2022

zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 160/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Eine vertiefte und wirksamere transnationale europaweite Zusammenarbeit im Hochschulwesen ist für die Unterstützung der Werte, der Identität und der Demokratie in der Union, die Stärkung der Resilienz der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft von ausschlaggebender Bedeutung. Starke, miteinander vernetzte Hochschuleinrichtungen sind ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel sowie der Bevölkerungsalterung und andere wichtige sozioökonomische Herausforderungen durch den Austausch von Wissen und die ko-kreative Entwicklung innovativer Lösungen zu meistern. Sie können auch die Fähigkeit Europas zur Förderung einer technologiegestützten Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen.
2. Der Aufbau von Strukturen, die Hochschuleinrichtungen befähigen, eine vertiefte, beständige und wirkungsvolle transnationale Zusammenarbeit auf Hochschulebene zu entwickeln, ist ein wichtiges Instrument, damit diese Einrichtungen gemeinsam stärker werden und Studierende, lebenslang Lernende, Forschende sowie Personal auf eine globale Zukunft vorbereiten können. Die Hochschuleinrichtungen in ganz Europa passen sich an eine in raschem Wandel begriffene Welt mit schnell wechselnden Disziplinen und Lernumfeldern an, etwa im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel. Dies erfordert ein neues Denken, neue Ansätze und Strukturen für die Zusammenarbeit und die Mobilität von Studierenden, Personal und Forschenden über die Grenzen von Fachrichtungen und Ländern hinweg (wobei die physische Mobilität das Kernformat bleibt). Diese durch den digitalen Wandel vorangetriebene neue Wirklichkeit wird für alle Lernenden, einschließlich Menschen mit geringeren Chancen oder aus abgelegenen Gebieten wie Gebieten in äußerster Randlage, ein neues attraktives Bildungsangebot, neue Formate und Möglichkeiten für die transnationale Zusammenarbeit und Mobilität, ob vor Ort oder online, mit sich bringen und die Diversität von Akademikerinnen und Akademikern, Forschenden und Fachkräften begünstigen.
3. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Hochschuleinrichtungen wie Universitäten, Forschungsuniversitäten, Kollegs, Fachhochschulen, Einrichtungen der höheren Berufsbildung und Kunsthochschulen in der gesamten Europäischen Union ist ein fundamentales und integrales Prinzip des europäischen Bildungsraums und des Europäischen Forschungsraums. Eine vertiefte transnationale Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen und sich ergänzenden Einrichtungen in ganz Europa unterstützt den fairen Zugang zu einer hochwertigen und inklusiven Aus- und Weiterbildung und Forschung, fördert die Erzeugung und Weitergabe von Wissen, erleichtert die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten und Infrastrukturen und trägt zur Vitalität der Regionen und Gemeinden bei, indem sie ihnen dabei hilft, Nachteile und geografische Ungleichgewichte zu überwinden. Sie kann auch die Integration in die Forschungs-, Innovations- und Industrieökosysteme fördern. Die transnationale Zusammenarbeit trägt zudem dazu bei, dass der Hochschulsektor sein Potenzial zur Förderung von Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen, beispielsweise im Hinblick auf den grünen und den digitalen Wandel, voll entfalten kann, und sie leistet einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte.
4. In der Mitteilung der Kommission über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (1) werden eine nahtlose und ehrgeizige transnationale Zusammenarbeit, eine erleichterte Vergabe gemeinsamer Abschlüsse und die Prüfung der Machbarkeit eines rechtlichen Statuts für Hochschulallianzen, z. B. für die „Europäischen Hochschulen“, gefordert. In der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (2) wird zu vertiefter Zusammenarbeit, zur Bündelung von Wissen und Ressourcen und zur Schaffung von mehr Möglichkeiten für die Mobilität von Studierenden, von Akademikerinnen und Akademikern und von Forschenden ermutigt, unter anderem durch die umfassende Umsetzung der Initiative „Europäische Hochschulen“ und der Initiative „Europäischer Studierendenausweis“. In seinen Schlussfolgerungen zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für eine neue Dimension für die europäische Hochschulbildung (3) hat der Rat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Hindernisse für besser kompatible Hochschulsysteme zu beseitigen und die Durchführbarkeit gemeinsamer europäischer Abschlüsse zu ermitteln. In seinen Schlussfolgerungen zum Thema „Vertiefung des Europäischen Forschungsraums: Schaffung attraktiver und nachhaltiger Laufbahnen und Arbeitsbedingungen für Forschende und Verwirklichung der Mobilität Hochqualifizierter“ (4) hat der Rat die Kommission aufgefordert, die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung politischer Maßnahmen für eine reibungslose und ehrgeizige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen in Europa zu unterstützen, insbesondere im Bereich akademischer und wissenschaftlicher Laufbahnen. In der Mitteilung der Kommission über einen neuen EFR für Forschung und Innovation (5) und im Pakt für Forschung und Innovation in Europa (6) wird zu einer vertieften Zusammenarbeit aufgerufen und anerkannt, dass Initiativen wie die „Europäischen Hochschulen“ zur Transformation des Hochschulwesens beitragen können. Auch in der Europäischen Kompetenzagenda (7) wird gefordert, Hindernisse für eine wirksame und vertiefte transnationale Zusammenarbeit zu beseitigen.
5. Im Kommuniqué von Rom der Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums und in der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (8) wird dazu aufgerufen, eine transnationale Zusammenarbeit zu fördern und zu erleichtern. In der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Der europäische Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz“ (9) wird betont, dass eine stärkere Zusammenarbeit notwendig ist, und gefordert, Synergien zwischen dem europäischen Bildungsraum, dem Europäischen Forschungsraum und dem Europäischen Hochschulraum zu nutzen.
6. Aus den durch das Programm Erasmus+ unterstützten und durch Horizont 2020 um die Forschungs- und Innovationsdimension ergänzten 41 „Europäischen Hochschulen“ sowie vergleichbaren Modellen langfristig bestehender institutionalisierter Kooperationen können wertvolle Lehren gezogen werden, da dort Modelle einer vertieften transnationalen Zusammenarbeit getestet werden, die über bestehende Strategien, Governance-Strukturen und Kollaborationsökosysteme einzelner Hochschulen hinausgehen. Sie können die gesamte Hochschullandschaft inspirieren, Systemreformen voranzutreiben, und ermöglichen zugleich eine bessere Koordinierung zwischen den europäischen Hochschul- und Forschungspolitiken.
7. Für die Zwecke dieser Empfehlung des Rates bezeichnet der Begriff „Europäische Hochschulen“ Hochschulen, die im Rahmen des Programms Erasmus+, - wo relevant - mit ergänzender Unterstützung durch das Horizont-Programm für die Forschungs- und Innovationsdimension, finanziert werden. Der Begriff „Allianzen von Hochschuleinrichtungen“ bezeichnet alle anderen Kooperationsmodelle, wie beispielsweise die Wissens- und Innovationsgemeinschaften. Mit dieser Empfehlung des Rates soll die transnationale Zusammenarbeit für alle europäischen Hochschuleinrichtungen erleichtert werden, auch für jene, die nicht im Rahmen der Initiative „Europäische Hochschulen“ gefördert werden.
8. Die „Europäischen Hochschulen“ tragen mit interinstitutionellen Strategien, in denen Lernen und Lehre, Forschung, Innovation und der Transfer von Wissen in die Wirtschaft und die Gesellschaft miteinander verknüpft werden, zur Qualität der transnationalen Zusammenarbeit bei und leisten zudem einen Beitrag zum politischen und gesellschaftlichen Wandel.
9. Hochschulallianzen könnten auf freiwilliger Basis von Instrumenten der institutionalisierten Kooperation profitieren, z. B. von einem möglichen rechtlichen Status für Allianzen von Hochschuleinrichtungen, der sie in die Lage versetzt, sich - wo angebracht - gemeinsame finanzielle, personelle, digitale und materielle Ressourcen sowie Dienstleistungen zu teilen, um virtuelle interuniversitäre Campus-Umgebungen und interoperable Plattformen für gemeinsame digitale oder hybride Aktivitäten zu betreiben. Um die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der wirkungsvollen Bewältigung des grünen und des digitalen Wandels zu vertiefen, müssen die Entwicklung interdisziplinärer Module und die Konzeption gemeinsamer Abschlüsse auf der Grundlage ko-kreativ entwickelter europäischer Kriterien im Einklang mit den Instrumenten des Bologna-Prozesses auf nationaler, regionaler und institutioneller Ebene noch weiter erleichtert werden. Die Förderung einer flexiblen und inklusiven Mobilität und die erweiterte Nutzung der Initiative „Europäischer Studierendenausweis“ könnten Lernende,
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