Decision No 573/2014/EU of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014 on enhanced cooperation between Public Employment Services (PES) (Text with EEA relevance)Text with EEA relevance
| Published date | 28 May 2014 |
| Official Gazette Publication | Gazzetta ufficiale dell'Unione europea, L 159, 28 maggio 2014,Diario Oficial de la Unión Europea, L 159, 28 de mayo de 2014,Journal officiel de l'Union européenne, L 159, 28 mai 2014 |
02014D0573 — DE — 01.01.2021 — 001.001
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
| ►B | BESCHLUSS Nr. 573/2014/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 32) |
Geändert durch:
| Amtsblatt | ||||
| Nr. | Seite | Datum | ||
| ►M1 | BESCHLUSS (EU) 2020/1782 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Text von Bedeutung für den EWR vom 25. November 2020 | L 400 | 7 | 30.11.2020 |
▼B
BESCHLUSS Nr. 573/2014/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Mai 2014
über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 1
Einrichtung des ÖAV-Netzwerks
▼M1
Es wird ein unionsweites Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (im Folgenden „ÖAV-Netzwerk“) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 eingerichtet. Das ÖAV-Netzwerk führt die in Artikel 4 genannten Initiativen durch.
▼B
Das Netzwerk setzt sich aus
den von den Mitgliedstaaten benannten öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und
der Kommission zusammen.
Der Beschäftigungsausschuss hat Beobachterstatus.
Mitgliedstaaten mit autonomen subnationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen sorgen für deren angemessene Vertretung bei den einzelnen Initiativen des ÖAV-Netzwerks.
Artikel 2
Begriffsbestimmung des vergleichenden Lernprozesses
Für die Zwecke dieses Beschlusses und die Arbeit des ÖAV-Netzwerkes bezeichnet der Begriff „vergleichender Lernprozess“ einen Prozess, bei dem eine systematische und integrierte Verbindung zwischen Leistungsvergleichen und Maßnahmen des wechselseitigen Lernens geschaffen wird, um durch indikatorgestützte Leistungsvergleichs-Systeme — einschließlich Datenerhebung, Datenvalidierung, Datenkonsolidierung und Bewertungen — unter Rückgriff auf eine angemessene Methodik gute Leistungen zu ermitteln, und bei dem diese Erkenntnisse für greifbare und faktengestützte Maßnahmen des wechselseitigen Lernens — einschließlich Modellen für bewährte oder vorbildliche Verfahren — verwendet werden.
Artikel 3
Ziele
▼M1
Ziel dieses Beschlusses ist es, die beschäftigungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten über das ÖAV-Netzwerk innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu fördern, um einen Beitrag zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Union zu leisten. Dies wird auch zur Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte und der Zielsetzungen des europäischen Grünen Deals sowie zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen und somit Folgendes unterstützen:
sämtliche gefährdeten sozialen Gruppen mit hohen Arbeitslosenquoten, insbesondere ältere Arbeitslose und junge Menschen, die weder einer Arbeit nachgehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sowie Menschen mit Behinderungen und Menschen, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind;
▼B
menschenwürdige und dauerhafte Arbeitsplätze;
▼M1
besser funktionierende und inklusivere Arbeitsmärkte;
Gleichstellung der Geschlechter;
die Ermittlung eines Fachkräftemangels und die Bereitstellung von Informationen über sein Ausmaß und seine geografische Verteilung sowie eine bessere Abstimmung der Qualifikationen der Arbeitsuchenden auf den Bedarf der Arbeitgeber, auch durch Ermittlung des Bedarfs an beruflichen Schulungen sowie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitsuchenden und die Verhinderung von Arbeitslosigkeit, zum Beispiel durch Berufsberatung und Schulungen;
▼B
eine bessere Integration der Arbeitsmärkte;
eine stärkere freiwillige geografische und berufliche Mobilität auf einer fairen Grundlage, um den spezifischen Arbeitsmarkterfordernissen gerecht zu werden;
die berufliche Eingliederung aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzter Menschen als Teil der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung;
die Evaluierung und Bewertung aktiver arbeitsmarktpolitischer Initiativen und ihre wirksame und effiziente Umsetzung.
Artikel 4
Initiativen des ÖAV-Netzwerks
Das ÖAV-Netzwerk führt innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Arbeitsverwaltungen insbesondere folgende Initiativen durch:
Entwicklung und Durchführung eines unionsweiten evidenzbasierten vergleichenden Lernprozesses, mittels dessen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen unter Rückgriff auf eine angemessene Methodik die Leistungen ihrer Tätigkeiten in den folgenden Bereichen vergleichen:
▼M1
Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in allen Alters- und Geschlechtergruppen und in gefährdeten Gruppen,
▼B
Beitrag zur Verringerung der Dauer von Arbeitslosigkeit und zur Verringerung der Erwerbslosigkeit mit dem Ziel, Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit sowie soziale Ausgrenzung anzugehen,
Besetzung freier Stellen (auch durch freiwillige Mobilität der Arbeitskräfte),
Zufriedenheit der Dienstleistungsempfänger mit den Leistungen der öffentlichen Arbeitsverwaltung;
die Bereitstellung wechselseitiger Unterstützung, in Form von Partner- oder Gruppeninitiativen, im Wege der Zusammenarbeit, des Informations-, Erfahrungs- und Personalaustauschs unter den Mitgliedern des Netzwerks, einschließlich — auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats oder der betreffenden öffentlichen Arbeitsverwaltung — Unterstützung der Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen des Rates zu den öffentlichen Arbeitsverwaltung;
▼M1
Beitrag zur Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Schlüsselbereichen im Hinblick auf die beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen der Union und unter Berücksichtigung der europäischen Säule sozialer Rechte, des europäischen Grünen Deals und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sowie im Hinblick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung, einer veränderten Arbeitswelt, sich wandelnder Arbeitsmodelle und demografischer Veränderungen;
▼B
Erstellung von Berichten auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission oder auf eigene Initiative;
Beitrag zur Umsetzung einschlägiger politischer Initiativen;
▼M1
Verabschiedung und Umsetzung seines jährlichen...
Get this document and AI-powered insights with a free trial of vLex and Vincent AI
Get Started for FreeUnlock full access with a free 7-day trial
Transform your legal research with vLex
-
Complete access to the largest collection of common law case law on one platform
-
Generate AI case summaries that instantly highlight key legal issues
-
Advanced search capabilities with precise filtering and sorting options
-
Comprehensive legal content with documents across 100+ jurisdictions
-
Trusted by 2 million professionals including top global firms
-
Access AI-Powered Research with Vincent AI: Natural language queries with verified citations
Unlock full access with a free 7-day trial
Transform your legal research with vLex
-
Complete access to the largest collection of common law case law on one platform
-
Generate AI case summaries that instantly highlight key legal issues
-
Advanced search capabilities with precise filtering and sorting options
-
Comprehensive legal content with documents across 100+ jurisdictions
-
Trusted by 2 million professionals including top global firms
-
Access AI-Powered Research with Vincent AI: Natural language queries with verified citations
Unlock full access with a free 7-day trial
Transform your legal research with vLex
-
Complete access to the largest collection of common law case law on one platform
-
Generate AI case summaries that instantly highlight key legal issues
-
Advanced search capabilities with precise filtering and sorting options
-
Comprehensive legal content with documents across 100+ jurisdictions
-
Trusted by 2 million professionals including top global firms
-
Access AI-Powered Research with Vincent AI: Natural language queries with verified citations
Unlock full access with a free 7-day trial
Transform your legal research with vLex
-
Complete access to the largest collection of common law case law on one platform
-
Generate AI case summaries that instantly highlight key legal issues
-
Advanced search capabilities with precise filtering and sorting options
-
Comprehensive legal content with documents across 100+ jurisdictions
-
Trusted by 2 million professionals including top global firms
-
Access AI-Powered Research with Vincent AI: Natural language queries with verified citations
Unlock full access with a free 7-day trial
Transform your legal research with vLex
-
Complete access to the largest collection of common law case law on one platform
-
Generate AI case summaries that instantly highlight key legal issues
-
Advanced search capabilities with precise filtering and sorting options
-
Comprehensive legal content with documents across 100+ jurisdictions
-
Trusted by 2 million professionals including top global firms
-
Access AI-Powered Research with Vincent AI: Natural language queries with verified citations