Directive 2014/24/EU of the European Parliament and of the Council of 26 February 2014 on public procurement and repealing Directive 2004/18/EC (Text with EEA relevance)Text with EEA relevance

Published date28 March 2014
Subject Matterappalti pubblici dell'Unione europea,contratación pública de la Unión Europea,marchés publics de l'Union européenne
Official Gazette PublicationGazzetta ufficiale dell’Unione europea, L 094, 28 marzo 2014,Diario Oficial de la Unión Europea, L 094, 28 de marzo de 2014,Journal officiel de l’Union européenne, L 094, 28 mars 2014
Konsolidierter TEXT: 32014L0024 — DE — 01.01.2022

02014L0024 — DE — 01.01.2022 — 004.002


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►B RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 094 vom 28.3.2014, S. 65)

Geändert durch:

Amtsblatt
Nr. Seite Datum
M1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2170 DER KOMMISSION vom 24. November 2015 L 307 5 25.11.2015
M2 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2365 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 L 337 19 19.12.2017
M3 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/1828 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2019 L 279 25 31.10.2019
►M4 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1952 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 L 398 23 11.11.2021


Berichtigt durch:

►C1 Berichtigung, ABl. L 410 vom 18.11.2021, S. 200 (2014/24/EU)




▼B

RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 26. Februar 2014

über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)



TITEL I: ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
KAPITEL I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
ABSCHNITT 1: GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
Artikel 3: Vergabe gemischter öffentlicher Aufträge
ABSCHNITT 2: SCHWELLENWERTE
Artikel 4: Höhe der Schwellenwerte
Artikel 5: Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
Artikel 6: Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Behörden
ABSCHNITT 3: AUSNAHMEN
Artikel 7: Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
Artikel 8: Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 9: Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden
Artikel 10: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Artikel 11: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Artikel 12: Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors
ABSCHNITT 4: BESONDERE SACHVERHALTE
Unterabschnitt 1: Subventionierte Aufträge und Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
Artikel 13: Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden
Artikel 14: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
Unterabschnitt 2: Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 15: Verteidigung und Sicherheit
Artikel 16: Vergabe von gemischten Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 17: Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden
KAPITEL II: Allgemeine Vorschriften
Artikel 18: Grundsätze der Auftragsvergabe
Artikel 19: Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 20: Vorbehaltene Aufträge
Artikel 21: Vertraulichkeit
Artikel 22: Vorschriften über die Kommunikation
Artikel 23: Nomenklaturen
Artikel 24: Interessenkonflikte
TITEL II: VORSCHRIFTEN FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE
KAPITEL I: Verfahren
Artikel 25: Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
Artikel 26: Wahl der Verfahren
Artikel 27: Offenes Verfahren
Artikel 28: Nichtoffenes Verfahren
Artikel 29: Verhandlungsverfahren
Artikel 30: Wettbewerblicher Dialog
Artikel 31: Innovationspartnerschaft
Artikel 32: Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung
KAPITEL II: Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 33: Rahmenvereinbarungen
Artikel 34: Dynamische Beschaffungssysteme
Artikel 35: Elektronische Auktionen
Artikel 36: Elektronische Kataloge
Artikel 37: Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
Artikel 38: Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
Artikel 39: Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
KAPITEL III: Ablauf des Verfahrens
ABSCHNITT 1: VORBEREITUNG
Artikel 40: Vorherige Marktkonsultationen
Artikel 41: Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
Artikel 42: Technische Spezifikationen
Artikel 43: Gütezeichen
Artikel 44: Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Artikel 45: Varianten
Artikel 46: Unterteilung von Aufträgen in Lose
Artikel 47: Fristsetzung
ABSCHNITT 2: VERÖFFENTLICHUNG UND TRANSPARENZ
Artikel 48: Vorinformation
Artikel 49: Auftragsbekanntmachung
Artikel 50: Vergabebekanntmachung
Artikel 51: Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 52: Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 53: Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
Artikel 54: Aufforderungen an die Bewerber
Artikel 55: Unterrichtung der Bewerber und Bieter
ABSCHNITT 3: AUSWAHL DER TEILNEHMER UND AUFTRAGSVERGABE
Artikel 56: Allgemeine Grundsätze
Unterabschnitt 1: Qualitative Eignungskriterien
Artikel 57: Ausschlussgründe
Artikel 58: Eignungskriterien
Artikel 59: Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Artikel 60: Nachweise
Artikel 61: Online-Dokumentenarchiv (e-Certis)
Artikel 62: Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
Artikel 63: Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen
Artikel 64: Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen
Unterabschnitt 2: Verringerung der Zahl der Bewerber, der Angebote und der Lösungen
Artikel 65: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen
Artikel 66: Verringerung der Zahl der Angebote und Lösungen
Unterabschnitt 3: Zuschlagserteilung
Artikel 67: Zuschlagskriterien
Artikel 68: Lebenszykluskostenrechnung
Artikel 69: Ungewöhnlich niedrige Angebote
KAPITEL IV: Auftragsausführung
Artikel 70: Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 71: Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 72: Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Artikel 73: Kündigung von Aufträgen
TITEL III: BESONDERE BESCHAFFUNGSREGELUNGEN
KAPITEL I: Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 74: Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen
Artikel 75: Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 76: Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
Artikel 77: Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge
Kapitel II: Vorschriften für Wettbewerbe
Artikel 78: Anwendungsbereich
Artikel 79: Bekanntmachungen
Artikel 80: Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben und die Auswahl der Teilnehmer
Artikel 81: Zusammensetzung des Preisgerichts
Artikel 82: Entscheidungen des Preisgerichts
TITEL IV: GOVERNANCE
Artikel 83: Durchsetzung
Artikel 84: Vergabevermerke über Vergabeverfahren
Artikel 85: Nationale Berichterstattung und statistische Informationen
Artikel 86: Verwaltungszusammenarbeit
TITEL V: BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 87: Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 88: Dringlichkeitsverfahren
Artikel 89: Ausschussverfahren
Artikel 90: Umsetzung und Übergangsbestimmungen
Artikel 91: Aufhebungen
Artikel 92: Überprüfung
Artikel 93: Inkrafttreten
Artikel 94: Adressaten
ANHÄNGE:
ANHANG I: ZENTRALE BEHÖRDEN
ANHANG II: VERZEICHNIS DER TÄTIGKEITEN NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 1 NUMMER 6 BUCHSTABE a
ANHANG III: VERZEICHNIS DER WAREN NACH ARTIKEL 4 BUCHSTABE b BETREFFEND AUFTRÄGE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERN, DIE IM BEREICH DER VERTEIDIGUNG VERGEBEN WERDEN
ANHANG IV: ANFORDERUNGEN AN INSTRUMENTE UND VORRICHTUNGEN FÜR DIEELEKTRONISCHE ENTGEGENNAHME VON ANGEBOTEN, TEILNAHMEANTRÄGEN SOWIE PLÄNEN UND ENTWÜRFEN FÜR WETTBEWERBE
ANHANG V: IN BEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
Teil A: IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG VON VORINFORMATIONEN IN EINEM BESCHAFFERPROFIL AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
Teil B: IN DER VORINFORMATION AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 48)
Teil C: IN DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 49)
Teil D: IN DEM VERGABEVERMERK AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 50)
Teil E: IN WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 79 Absatz 1)
Teil F: IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE ERGEBNISSE EINES WETTBEWERBS AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 79 Absatz 2)
Teil G: IN BEKANNTMACHUNGEN VON ÄNDERUNGEN EINES AUFTRAGS WÄHREND SEINER LAUFZEIT AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 72 Absatz 1)
Teil H: IN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 75 Absatz 1)
Teil I: IN VORINFORMATIONEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 75 Absatz 1)
Teil J: IN
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