Directive 2014/24/EU of the European Parliament and of the Council of 26 February 2014 on public procurement and repealing Directive 2004/18/EC (Text with EEA relevance)Text with EEA relevance

Coming into Force01 January 2022
Published date01 January 2022
Celex Number02014L0024-20220101
Date01 January 2022
Konsolidierter TEXT: 32014L0024 — DE — 01.01.2022

02014L0024 — DE — 01.01.2022 — 004.002


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 094 vom 28.3.2014, S. 65)

Geändert durch:

Amtsblatt
Nr. Seite Datum
M1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2170 DER KOMMISSION vom 24. November 2015 L 307 5 25.11.2015
M2 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2365 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 L 337 19 19.12.2017
M3 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/1828 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2019 L 279 25 31.10.2019
►M4 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1952 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 L 398 23 11.11.2021


Berichtigt durch:

►C1 Berichtigung, ABl. L 410 vom 18.11.2021, S. 200 (2014/24/EU)




▼B

RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 26. Februar 2014

über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)



TITEL I: ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
KAPITEL I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
ABSCHNITT 1: GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
Artikel 3: Vergabe gemischter öffentlicher Aufträge
ABSCHNITT 2: SCHWELLENWERTE
Artikel 4: Höhe der Schwellenwerte
Artikel 5: Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
Artikel 6: Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Behörden
ABSCHNITT 3: AUSNAHMEN
Artikel 7: Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
Artikel 8: Besondere Ausnahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 9: Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden
Artikel 10: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Artikel 11: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Artikel 12: Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors
ABSCHNITT 4: BESONDERE SACHVERHALTE
Unterabschnitt 1: Subventionierte Aufträge und Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
Artikel 13: Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden
Artikel 14: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
Unterabschnitt 2: Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 15: Verteidigung und Sicherheit
Artikel 16: Vergabe von gemischten Aufträgen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 17: Öffentliche Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise durchgeführt werden
KAPITEL II: Allgemeine Vorschriften
Artikel 18: Grundsätze der Auftragsvergabe
Artikel 19: Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 20: Vorbehaltene Aufträge
Artikel 21: Vertraulichkeit
Artikel 22: Vorschriften über die Kommunikation
Artikel 23: Nomenklaturen
Artikel 24: Interessenkonflikte
TITEL II: VORSCHRIFTEN FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE
KAPITEL I: Verfahren
Artikel 25: Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
Artikel 26: Wahl der Verfahren
Artikel 27: Offenes Verfahren
Artikel 28: Nichtoffenes Verfahren
Artikel 29: Verhandlungsverfahren
Artikel 30: Wettbewerblicher Dialog
Artikel 31: Innovationspartnerschaft
Artikel 32: Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung
KAPITEL II: Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
Artikel 33: Rahmenvereinbarungen
Artikel 34: Dynamische Beschaffungssysteme
Artikel 35: Elektronische Auktionen
Artikel 36: Elektronische Kataloge
Artikel 37: Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
Artikel 38: Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
Artikel 39: Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
KAPITEL III: Ablauf des Verfahrens
ABSCHNITT 1: VORBEREITUNG
Artikel 40: Vorherige Marktkonsultationen
Artikel 41: Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
Artikel 42: Technische Spezifikationen
Artikel 43: Gütezeichen
Artikel 44: Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Artikel 45: Varianten
Artikel 46: Unterteilung von Aufträgen in Lose
Artikel 47: Fristsetzung
ABSCHNITT 2: VERÖFFENTLICHUNG UND TRANSPARENZ
Artikel 48: Vorinformation
Artikel 49: Auftragsbekanntmachung
Artikel 50: Vergabebekanntmachung
Artikel 51: Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 52: Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 53: Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
Artikel 54: Aufforderungen an die Bewerber
Artikel 55: Unterrichtung der Bewerber und Bieter
ABSCHNITT 3: AUSWAHL DER TEILNEHMER UND AUFTRAGSVERGABE
Artikel 56: Allgemeine Grundsätze
Unterabschnitt 1: Qualitative Eignungskriterien
Artikel 57: Ausschlussgründe
Artikel 58: Eignungskriterien
Artikel 59: Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Artikel 60: Nachweise
Artikel 61: Online-Dokumentenarchiv (e-Certis)
Artikel 62: Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
Artikel 63: Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen
Artikel 64: Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen
Unterabschnitt 2: Verringerung der Zahl der Bewerber, der Angebote und der Lösungen
Artikel 65: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen
Artikel 66: Verringerung der Zahl der Angebote und Lösungen
Unterabschnitt 3: Zuschlagserteilung
Artikel 67: Zuschlagskriterien
Artikel 68: Lebenszykluskostenrechnung
Artikel 69: Ungewöhnlich niedrige Angebote
KAPITEL IV: Auftragsausführung
Artikel 70: Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 71: Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 72: Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Artikel 73: Kündigung von Aufträgen
TITEL III: BESONDERE BESCHAFFUNGSREGELUNGEN
KAPITEL I: Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 74: Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen
Artikel 75: Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 76: Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
Artikel 77: Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge
Kapitel II: Vorschriften für Wettbewerbe
Artikel 78: Anwendungsbereich
Artikel 79: Bekanntmachungen
Artikel 80: Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben und die Auswahl der Teilnehmer
Artikel 81: Zusammensetzung des Preisgerichts
Artikel 82: Entscheidungen des Preisgerichts
TITEL IV: GOVERNANCE
Artikel 83: Durchsetzung
Artikel 84: Vergabevermerke über Vergabeverfahren
Artikel 85: Nationale Berichterstattung und statistische Informationen
Artikel 86: Verwaltungszusammenarbeit
TITEL V: BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 87: Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 88: Dringlichkeitsverfahren
Artikel 89: Ausschussverfahren
Artikel 90: Umsetzung und Übergangsbestimmungen
Artikel 91: Aufhebungen
Artikel 92: Überprüfung
Artikel 93: Inkrafttreten
Artikel 94: Adressaten
ANHÄNGE:
ANHANG I: ZENTRALE BEHÖRDEN
ANHANG II: VERZEICHNIS DER TÄTIGKEITEN NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 1 NUMMER 6 BUCHSTABE a
ANHANG III: VERZEICHNIS DER WAREN NACH ARTIKEL 4 BUCHSTABE b BETREFFEND AUFTRÄGE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERN, DIE IM BEREICH DER VERTEIDIGUNG VERGEBEN WERDEN
ANHANG IV: ANFORDERUNGEN AN INSTRUMENTE UND VORRICHTUNGEN FÜR DIEELEKTRONISCHE ENTGEGENNAHME VON ANGEBOTEN, TEILNAHMEANTRÄGEN SOWIE PLÄNEN UND ENTWÜRFEN FÜR WETTBEWERBE
ANHANG V: IN BEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
Teil A: IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG VON VORINFORMATIONEN IN EINEM BESCHAFFERPROFIL AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
Teil B: IN DER VORINFORMATION AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 48)
Teil C: IN DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 49)
Teil D: IN DEM VERGABEVERMERK AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 50)
Teil E: IN WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 79 Absatz 1)
Teil F: IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE ERGEBNISSE EINES WETTBEWERBS AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 79 Absatz 2)
Teil G: IN BEKANNTMACHUNGEN VON ÄNDERUNGEN EINES AUFTRAGS WÄHREND SEINER LAUFZEIT AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 72 Absatz 1)
Teil H: IN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 75 Absatz 1)
Teil I: IN VORINFORMATIONEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (siehe Artikel 75 Absatz 1)
Teil J: IN
...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT