Einführung

AuthorEuropean Commission
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Als B¸rgerinnen und B¸rger der Europ‰ischen Union haben Sie zahlreiche Rechte, die Sie vielleicht nicht immer kennen. Wissen Sie zum Beispiel, dass Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Union 1 studieren, arbeiten oder Ihren Ruhestand verbringen kˆnnen und dort dann die gleichen Rechte haben wie die Staatsangehˆrigen dieses Landes?

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Mˆglichkeiten: Damit Sie diese alle kennen lernen und in vollem Umfang nutzen kˆnnen, verˆffentlicht die Europ‰ische Kommission hierzu eine Reihe von Leitf‰den. Ihre Rechte sind so umfang- reich und vielf‰ltig, dass in einem kurzen Leitfaden wie diesem nicht alle mˆglichen Einzelf‰lle abgedeckt werden kˆnnen.

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Notas

[1] Die in diesem Leitfaden verwendeten Ausdr¸cke "Land", "Staat" oder "Mitgliedstaat" werden unterschiedslos verwendet, um die Mitgliedstaaten der Union zu bezeichnen, die Belgien, D‰nemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und das Vereinigte Kˆnigreich umfassen. Andere L‰nder oder Staaten werden Drittl‰nder genannt. Jedoch sollten Sie wissen, dass im Rahmen des Europ‰ischen Wirtschaftsraumes fast alle in diesem Leitfaden genannten Rechte von Ihnen in Island, Liechtenstein und Norwegen geltend gemacht werden kˆnnen und auf Staatsangehˆrige dieser Drittl‰nder anwendbar sind, wenn diese sich in einem Mitgliedstaat der Union aufhalten.

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