Zusammenfassung

AuthorMichie, Rona; Wishlade, Fiona; Mendez, Carlos
Pages19-25
Fact-finding study on the GBER transparency re quirement
xix
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Studie hat drei Hauptziele:
einen Überblick über die Ansätze zur Erfüllung der Transparenzanforde rungen für
staatliche Beihilfen zu geben;
die Wirksamkeit der verschiedenen Ansätze auf der Grundlage der verfügbaren Daten zu
bewerten; und
durch Fallstudien ausgewählter Länder mögliche Änderunge n der
Transparenzanforderungen zu identifizieren, die die Um setzung verbessern könnten.
ANSÄTZE ZUR TRANSPA RENZ
Die Überprüfung der Berichterstattungsvorkehrungen lässt verschiedene Vorkehrungen zur
Einhaltung der Transparenzanforderungen erkennen. Formal ergibt sich die
Transparenzanforderung nach der AGVO aus der unmittelbaren Anwendbarkeit des EU-Rechts
und bedarf im Prinzip keiner weiteren Umsetzung. Infolgedessen gibt es in etwa einem Drittel der
Länder - in der Regel in den Mitgliedstaaten vor 2004 - keine spezifischen Rechtsvorschriften über
staatliche Beihilfen. Die übrigen Länder haben zwar Beihilfegesetze erlassen, die jedoch inhaltlich
sehr unterschiedlich sind, wobei in einigen Ländern kaum oder gar nicht auf Transparenz Bezug
genommen wird, während in anderen wie Polen, Italien, Rumänie n und Spanien umfassende
nationale Beihilferegister gesetzlich vorgesehen sind.
Die Form und der Zeitpunkt von Gesetzestexten sind nicht entschei dend für die Rigorsität, mit
der die Transparenzanforderungen umgesetzt werden, sondern vie lmehr ein Spiegelbild des
breiteren innerstaatlichen institutionellen Kontextes, einschließlich des Zeitpunkts des EU-
Beitritts. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die Gesetzestexte für Beihilferegelungen auf der
Grundlage der AGVO die Transparenzanforderung enthalten. Dies hat zur Folge, dass selbst bei
Fehlen übergreifender Rechtsvorschriften oder spezifischer Transparenzvorschriften die
Berichterstattungsanforderungen in die Regeln für einzelne Beihilferegelungen integriert sind.
Alle Länder arbeiten mit mindestens einer Koordinierungsstelle für staatliche Beihilfen, aber die
genauen Modalitäten sind unterschiedlich. Beispiels weise spielen in Belgien, Deutschland und
dem Vereinigten Königreich subnationale Koordinierungsstellen eine wichtige Rolle, was die
dezentralisierten Verwaltungsstrukturen widerspiegelt. In Fragen der Transparenz haben die
meisten Koordinierungsstellen für staatliche Bei hilfen nur eine beratende Funktion, und sie
spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Informationen an die Vergabestellen und
häufig auch bei der Schulung in Transparenzfragen. In sieben Ländern gibt es eine obligatorische
Aufsicht über die Transparenz. Diese lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Länder, die sich alle
dafür entschieden haben, die Transparenzverpflichtungen durch inländische Systeme zu erfüllen
(Spanien, Polen und Rumänien); und Länder, in denen die Koor dinierungsstelle für staatliche
Beihilfen die Daten vor der Kodierung in TAM überprüft (Kroatien, Zypern, Ungarn, Slowenien).
In einigen wenigen Ländern sind Sanktionen für die Nicht einhaltung der Vorschriften für
staatliche Beihilfen vorgesehen. Diese können in Form von Geldbußen oder Geldstrafen gegen die
Vergabestellen verhängt werden (Bulgarien, Spanien, Polen, Rumänien, Slowakei). In der Praxis
scheinen solche Sanktionen jedoch noch nie angewandt worden zu sein.

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